
Ein 23-jähriger Hertener ist am Bochumer Landgericht zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Hintergrund waren stundenlange Folterungen von Opfern wie in Gangster-Filmen. Dabei ging es mal um Drogenschulden, mal um Informationen zu einem ominösen Einbruch.
Die Richter der 9. Strafkammer ordneten zudem an, dass die Sicherungsverwahrung (Haft auch nach Ablauf der zehnjährigen Strafe) vorbehalten bleibt.
Alles hänge am Erfolg einer geschlossenen Drogenentzugstherapie, die der Gewalttäter in drei Jahren beginnen kann. „Geht das schief, drängt sich Sicherungsverwahrung geradezu auf“, hieß es am Mittwoch (16.8.).
Bei den Opfern handelte es sich um Männer aus dem Bekanntenkreis. Im Hintergrund stand ein Streit im Drogenmilieu.
Ein Mann wurde gefesselt und mit einer Waffe an der Schläfe zu einer Hütte verschleppt, dort brutal zugerichtet. Ein Mann wurde an einen Stuhl gebunden, dann wurde ihm das Gesicht zerschnitten.
Geiselnahme und Freiheitsberaubung
Einem Opfer wurde gedroht, die Ohren abzuschneiden. Einem Mann wurde das Knie bis auf die Knochen aufgeschlitzt, dann eine Zigarette dort ausgedrückt. Wieder ein anderer musste seine Socken aufessen.
Der Angeklagte hatte ein Geständnis abgelegt. Das Urteil lautet auf Geiselnahme, Freiheitsberaubung und schwere Körperverletzung.
Der Prozess gegen einen mutmaßlichen Komplizen wird noch fortgeführt.