Preisbremsen für Energie kommen Aber greifen die bei Stadtwerke-Kunden in Herten überhaupt?

Patrick Scheffner, Vertriebsleiter bei den Hertener Stadtwerken
Patrick Scheffner, Vertriebsleiter bei den Hertener Stadtwerken, erläutert die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme. © Bergmannshoff / Stadtwerke
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Der Bundestag hat die Gesetze zu den sogenannten Energiepreis-Bremsen beschlossen. Als Antwort auf explodierende Energiekosten will die Bundesregierung damit die Verbraucher/innen und Unternehmen finanziell entlasten.

Nachdem der Staat bereits Kostenerstattungen für Gas und Wärme für den Monat Dezember 2022 übernimmt, kommt ab März 2023 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Rückwirkend werden dann auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet.

„Kraftanstrengung“ für die Stadtwerke

„Für unsere Kundinnen und Kunden ist das eine gute Nachricht“, sagt Patrick Scheffner, Vertriebsleiter bei den Hertener Stadtwerken, ergänzt aber: „Für uns als Stadtwerke bedeutet es eine gewaltige Kraftanstrengung, die Preisbremsen zeitgerecht umzusetzen. Unser Ziel ist, dass die Energiehilfen pünktlich ankommen.“

Die Entlastung im Detail: Für private Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Für Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent, für Fernwärme bei 9,5 Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (brutto inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen, Netzentgelte). Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom gültigen Arbeitspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab. Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vereinbarten, also nicht gedeckelten Vertragspreis.

Doch wer profitiert von den Bremsen? Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis April 2024 ist aber zu erwarten. Das Wichtigste: Wer noch einen laufenden Vertrag mit weniger als 12 (Gas), 40 (Strom) oder 9,5 (Wärme) Cent pro Kilowattstunde hat, zahlt diesen vereinbarten Preis. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt.

Preisbremsen werden vor allem beim Gas greifen

Das Erfreuliche: Nicht alle, aber viele Hertener Haushalte haben genau solche Verträge, die noch vergleichsweise günstig sind und daher unter den Grenzwerten liegen. Patrick Scheffner: „Die Regelung der Preisbremsen wird für unsere Kundinnen und Kunden in den meisten Fällen nur beim Erdgas zum Tragen kommen, da wir hier geringfügig über dem Niveau der Preisbremse liegen. Im Bereich Strom und Fernwärme liegen wir überwiegend unter den Preisdeckeln.“ Nur in einigen Fällen finde die Regelung dort Anwendung.

Um von den Entlastungen für Strom, Wärme und Gas zu profitieren, müssen Verbraucher nichts tun. Sobald konkretere Vorgehensweisen bekannt sind, wollen die Hertener Stadtwerke ihre Kundinnen und Kunden informieren.

Das Beratungsteam im Kundenzentrum (Jakobstr. 6) beantwortet montags bis freitags Fragen persönlich. Das Kundenzentrum öffnet montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 13 Uhr. Von 14 bis 17 Uhr sind an diesen Tagen Beratungen nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Am Mittwoch ist das Kundenzentrum von 9 bis 17 Uhr geöffnet. Zudem sind die Hertener Stadtwerke unter Tel. 02366/307-123 und kundenservice@herten.de erreichbar.

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