
Nach einem mutmaßlich provozierten Auffahrunfall auf der Feldstraße ist ein 27-jähriger Familienvater doch noch einmal um eine Verurteilung herumgekommen. Das Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wurde ohne Auflagen eingestellt.
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, am 24. April 2020 mit einem Audi auf der Feldstraße in Richtung Langenbochum erst einen vor ihm (langsamer) fahrenden Mercedes überholt, dann urplötzlich stark abgebremst und so einen Crash provoziert haben. „Der Angeklagte handelte in der Absicht, einen Auffahrunfall zu verursachen“, hieß es in der Anklage. Hintergrund sollte angeblich ein Versicherungsbetrug sein.
Zeugin berichtet von einem „Schlenker“
Im Prozess kristallisierte sich die Situation aber überraschenderweise dann doch als mehr oder weniger normaler Verkehrsunfall heraus. Eine Augenzeugin, die hinter den beiden Fahrzeugen fuhr, berichtete, anders als ihre polizeilichen Angaben es in der Akte vermuten ließen, dass der Audi des Angeklagten stets vorne gewesen ist – sprich es nie ein Überholmanöver gegeben hat. Der Angeklagte habe nur „einen Schlenker“ um eine Verkehrsinsel gemacht.
Nach kurzer Beratung ließen Staatsanwaltschaft und Gericht daraufhin die Vorwürfe fallen. Der Angeklagte – es gibt weitere Verkehrsvorwürfe, unter anderem mehrere „führerscheinlose“ Spritztouren – akzeptierte eine Verfahrenseinstellung.