
Ein vielfach vorbestrafter Ladendieb ist am Amtsgericht Recklinghausen zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Hintergrund war eine kuriose Klau-Tour in einem Schuhgeschäft in Herten – hier hatte der 35-Jährige zwei rechte Schuhe gestohlen.
Es war der 26. April 2022, als der wohnungslose Recklinghäuser, seit Jahren drogenabhängig, in dem Hertener Schuhgeschäft aufgetaucht war. Sein Ziel war es, ein Paar neue Turnschuhe zu stehlen, um diese dann später zu Geld für Drogen zu machen.
Unter der Jacke versteckt
Im Geschäft griff der 35-Jährige erst einen rechten Schuh der Marke „Venice“, dann einen weiteren rechten Schuh der Marke „Victory“, verbarg das ungleiche Paar unter seiner Jacke und schlenderte zum Ausgang. Bevor er das Geschäft verlassen konnte, wurde er gestoppt.
Am Amtsgericht gab der Mann den Diebstahl sofort zu. Er habe einfach auf die Schnelle zwei nebeneinanderstehende Schuhe gegriffen – und sich schon am Ziel gesehen. Dass in den Regalen so gut wie immer nur ein Schuh des jeweiligen Modells ausgelegt wird, sei ihm neu.
Verteidiger frotzelt
Angesichts von 20 Vorstrafen war eine neue Bewährungschance völlig ausgeschlossen. Das war auch Verteidiger Jens Tuschhoff klar: „Den Schuh muss er sich jetzt anziehen.“ Der Angeklagte strebt nun einen erneuten Drogenentzug und das Modell „Therapie statt Strafe“ an.