
Eine Graffiti-Sprühaktion an einer Lärmschutzwand in Westerholt kommt zwei Sprayern (30/32) teuer zu stehen. Am Amtsgericht Recklinghausen wurde das Duo am Mittwoch mit einer Geldstrafe (750 Euro) beziehungsweise einer Geldbuße (900 Euro) belegt. Beide Angeklagte hatten die Taten im Prozess zugegeben.
Es war der Abend des 18. Juli 2020, als die zwei Freunde aus Recklinghausen an einer Lärmschutzwand neben der Bahnlinie am Kreuzweg mit Sprühdosen ihre Spuren in Form von sechs Graffiti hinterlassen hatten. Beide Sprayer waren auf frischer Tat erwischt worden. Einer hatte zwölf, der andere 16 Farbdosen bei sich.
Beide Angeklagte haben sich nach eigenen Angaben inzwischen gegenüber der Deutschen Bahn dazu bereiterklärt, den Schaden zu beseitigen. „Vonseiten der Bahn gab es aber noch keine Reaktion“, hieß es.
Weil einer der Angeklagten zur Tatzeit unter Bewährung stand, war bei ihm eine Verurteilung zu einer Geldstrafe praktisch zwingend. Das Urteil lautet auf Sachbeschädigung. Dem 32-jährigen Angeklagten billigte das Gericht indes aus Fairness-Erwägungen eine Verfahrenseinstellung gegen eine Geldbuße zu. Grund: Weil bei dem Sprayer nach der Aktion auch eine Mini-Menge Drogen gefunden worden war, war zuvor bereits eine Geldstrafe (300 Euro) verhängt und von ihm bezahlt worden.