Neukunden, die erst im Dezember 2021 zu den Hertener Stadtwerken gekommen sind, zahlen teilweise dreimal so viel wie Bestandskunden. Ist das rechtens? Es gibt eine erste Gerichtsentscheidung.
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Juristischer Dämpfer für Verbraucherzentrale
Monopolkommission spricht von „Preishöhenmissbräuchen“
Rattmann: „Unseren Bestandskunden gegenüber nicht fair“