
Eine kleine Unaufmerksamkeit und schon ist es passiert: Beim Ausparken seines eigenen Fahrzeuges kann man versehentlich einen nebenan parkenden Pkw touchieren. Oder beim Manövrieren durch eine enge Gasse schrammt man an ein anderes Auto.
Auch wenn dabei nur ein geringer Schaden entsteht, ist es nicht erlaubt, seine Fahrt einfach fortzusetzen. Denn so begeht man Fahrerflucht – und die ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb ermittelt die Polizei nun im einem Fall, der sich am Freitagnachmittag (18.10.) in Herten-Süd zugetragen hat.
1000 Euro Sachschaden
Auf dem Parkplatz der Zeche Ewald soll laut Angaben der Polizei ein noch unbekannter Autofahrer gegen 15.50 Uhr mit seinem Pkw gegen den geparkten Pkw eines 86-jährigen Gelsenkircheners gefahren sein. Derart, dass der entstandene Sachschaden auf rund 1000 Euro geschätzt wird.
Der Verursacher setzte seine Fahrt fort, ohne schadensregulierende Maßnahmen einzuleiten, wie es formell heißt. Den Vorfall auf dem Doncaster Platz hatten Zeugen beobachtet und sich das Auto-Kennzeichen des flüchtigen Pkw notiert. Die Polizei konnte daher Ermittlungen einleiten.
Das Hinterlassen eines Zettels mit seinen Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des anderen Fahrzeugs reicht übrigens nicht aus. Ein Unfallverursacher soll eine angemessene Zeit lang warten, bis der Besitzer des beschädigten Kfz auftaucht oder den Vorfall direkt bei der Polizei melden. Laut Strafgesetzbuch kann eine Fahrerflucht eine Geldstrafe oder auch eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.