
Die Erstaufnahme-Unterkünfte, etwa beim „Waldritter“-Verein oder in der Begegnungsstätte an der Erlöserkirche, sind nur für die ersten zwei, drei Tage gedacht. Wenn die wichtigsten Fragen und Formalitäten geklärt sind, sollen die Menschen in Wohnungen umziehen. Dutzende Hertener haben sich zur Aufnahme bereiterklärt – und es werden stetig mehr. Hier ein Überblick, was dabei zu beachten ist.
Wie und wo kann ich eine Wohnung anbieten?
Das Deutsche Rote Kreuz koordiniert in Herten alle Hilfsangebote. Wohnungen/Zimmer können per Formular unter www.ukraine-drkherten.de gemeldet werden, per E-Mail (ukraine@drk-herten.de) oder telefonisch unter 02366/1815149 (werktags 8 bis 16.30 Uhr).
Bevor eine Wohnung oder ein Zimmer tatsächlich mit Flüchtlingen belegt werden kann, gibt es einen Ortstermin, bei dem ein/e Mitarbeiter/in der Stadt Herten die Situation in Augenschein nimmt.
Müssen Ukraine-Flüchtlinge angemeldet werden?
Einige Hertener nehmen – zum Beispiel wegen verwandtschaftlicher Beziehungen – direkt Flüchtlinge bei sich auf. Das muss den Behörden nicht gemeldet werden. Menschen aus der Ukraine dürfen sich 90 Tage ohne Anmeldung in Deutschland aufhalten.
In vielen Fällen ist dennoch eine Anmeldung bei der Stadt Herten ratsam, zum Beispiel, wenn Flüchtlinge Sozialleistungen benötigen oder absehbar länger als 90 Tage bleiben wollen. Auf Antrag sollen geflüchtete Menschen aus der Ukraine in der Regel bis zu drei Jahre Schutz bekommen, ohne einen Asylantrag stellen zu müssen. Das hat die Europäische Union festgelegt.
Anmeldung bei der Stadt Herten und allgemeiner Kontakt:
info@herten.de oder Tel. 02366 3030.
Kontakt für Sozialleistungen:
Stadt Herten, Claudia Rattay, Telefon: 02366/303582,
E-Mail: c.rattay@herten.de
Kontakt für Visum-Angelegenheiten:
Stadt Herten, Ausländerbehörde, abh@herten.de oder Tel. 02366/303532, Tel. 02366/303575, Tel. 02366/303533.
Welche Corona-Regeln sind einzuhalten?
Für Einreisende aus der Ukraine besteht aktuell nur eine allgemeine Testpflicht vor der Einreise. Eine Quarantäne ist nicht mehr notwendig. Zu bedenken ist allerdings, dass die Corona-Impfquote in der Ukraine nur etwa bei 30 Prozent liegt.
Erhalten Flüchtlinge medizinische Versorgung?
Flüchtlinge werden kostenlos medizinisch behandelt. Sie müssen dafür aber bei der Ausländerbehörde der Stadt Herten registriert sein.
Was ist zu beachten, wenn Flüchtlinge Tiere mitbringen?
In der Ukraine gibt es über das ganze Land verteilt immer wieder Fälle von Tollwut. Deutschland hingegen gilt als tollwutfrei. Darum weist das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen darauf hin, dass mitgebrachte Hunde, Katzen und Frettchen in jedem Fall durch einen Tierarzt untersucht und gegen Tollwut geimpft werden müssen. Denn Tollwut verläuft bei Menschen und Tieren tödlich.
Wer einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen mitgebracht hat, muss sich schnellstens mit dem Veterinäramt Recklinghausen in Verbindung setzen: Tel. 02361/532125, E-Mail: fd39@kreis-re.de
Konkrete weitere Regeln für Tierbesitzer nennt der Kreis Recklinghausen auf der Seite http://www.presse-service.de/data.aspx/static/1096626.html
Wer unterstützt Flüchtlinge bei Behördengängen und anderen Problemen?
Das „Haus der Kulturen“ leistet in Herten die Migrationsberatung und unterstützt geflüchtete Menschen bei Behördengängen. Alle Infos unter www.haus-der-kulturen.de.
Wie geht man mit traumatisierten Flüchtlingen um?
Die Menschen haben den Krieg erlebt und machen sich Sorgen um die Zurückgebliebenen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erklärt in einem Leitfaden, wie man mit traumatisierten Menschen umgeht: www.baff-zentren.org (Rubrik Publikationen, Jahr 2017, „Traumasensibler…“)