
Der Fall eines mutmaßlich schwer misshandelten Säuglings aus Herten wird ab dem 2. November 2021 am Bochumer Landgericht noch einmal neu verhandelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Nachhinein die in einem ersten Prozess ausgeurteilten Freisprüche für die Mutter (27) und den Vater (26) des betroffenen Jungen gekippt.
Die Anklage wirft der Mutter aus Herten vor, ihr neugeborenes Baby in den ersten zwei Monaten nach der Geburt mehrfach massiv misshandelt zu haben. Der Vater sollte trotz Kenntnis von den Verletzungen nicht rechtzeitig eingegriffen haben. Als der kleine Babyjunge am 1. November 2016 in eine Kinderklinik eingeliefert worden war, hatten Mediziner zahlreiche Knochenbrüche festgestellt. Darüber hinaus waren mehrere Rippenbrüche und Brüche am Unterarm diagnostiziert worden.
Ob eines der Elternteile im nun bevorstehenden zweiten Prozess möglicherweise doch noch als Täter überführt und verurteilt werden kann oder am Ende erneut Freisprüche erfolgen, wird nun vor einer anderen Strafkammer am Bochumer Landgericht verhandelt. Im ersten Prozess war bei der Verkündung der Freisprüche von einem „unbefriedigenden Ergebnis“ die Rede. Insbesondere bei der Mutter hatten die Bochumer Richter damals aktive Misshandlungen keinesfalls ausgeschlossen, am Ende aber dann doch „im Zweifel für die Angeklagte“ geurteilt.