
Im Prozess um den Gewaltangriff auf Fußballfans einer BVB-Ultra-Gruppe vor deren Vereinsheim hat das Amtsgericht Dortmund am Montag drei mutmaßliche Hooligans aus Herten, Gelsenkirchen und Castrop-Rauxel zu Bewährungs- und Geldstrafen (2550 Euro) verurteilt – die verhängten Auflagen haben es in sich.
Laut Urteil müssen sich die zwei zu Bewährungsstrafen von zehn beziehungsweise fünf Monaten verurteilten Angeklagten in der Saison 2021/2022 exakt 15 Minuten vor Anpfiff eines Bundesliga-, Pokal- oder Champions-League-Spiels des BVB auf der jeweils für sie zuständigen Polizeiwache melden. Damit solle, so das Gericht, eine Wiederholung solcher „sittlich auf tiefster Stufe stehenden Taten von Subkulturen“ auf Dortmunder Boden ausgeschlossen werden.
Doch das Urteil ist umstritten. Die Anwälte des Schalke-Trios hatten den Ablauf der Hauptverhandlung als unfair kritisiert. Es fehle am konkreten Tatnachweis, es gebe keine Identifizierung. „Man darf es sich nicht so einfach machen und Unstimmigkeiten einfach glattbügeln“, so der Hertener Verteidiger Lars Volkenborn.
Die Polizei hatte das Trio im Februar 2020 nach dem Überfall in einiger Entfernung in einem Lieferwagen aufgegriffen. Die Urteile lauten auf gefährliche Körperverletzung sowie Landfriedensbruch und sind nicht rechtskräftig.