Das gab’s seit 2015 nicht Stadt dreht an der Steuerschraube – Eigentümer und Mieter betroffen

Symbolbild zur Grundsteuer-Erhöhung: Kunststoff-Figuren, die  eine Familie darstellen, sitzen vor dem Modell eines Wohnhauses.
Grundstückseigentümer müssen Grundsteuer zahlen, Mieter in der Regel anteilig über ihre Nebenkostenabrechnung. (Symbolbild) © dpa
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In unserer Serie über Änderungen bei Hertener Gebühren und Abgaben kommen wir zu einem Instrument, das Stadtverwaltung und Politik schon öfter als Allheilmittelmittel gegen Finanzkrisen genutzt haben: die Grundsteuer B, auch als „Wohnsteuer“ bekannt.

Bürgermeister und Kämmerer verklären Erhöhungen dieser Abgabe gerne mit der Begründung, dass diese besonders „gerecht“ seien, da die Last auf viele Schultern verteilt werde. Tatsächlich ist es so, dass Grundstückseigentümer immer sofort zahlen müssen (jedes Quartal), Mieter in der Regel mit Verzögerung über die Nebenkostenabrechnung.

Als der Stadt Herten 2013 und 2015 das Wasser schon einmal bis zum Hals stand, erhöhte der Rat jeweils den sogenannten Grundsteuer-Hebesatz von 500 auf 565 beziehungsweise 795 Punkte. 2019 gab es eine Mini-Senkung auf 790 Punkte. Sie war in den Portemonnaies der Bürger kaum spürbar, sondern eher als Symbol gemeint, dass es nicht immer nur bergauf gehen muss. Dennoch fing sich der damalige Bürgermeister Fred Toplak dafür einen Rüffel der Bezirksregierung ein. Tenor: Eine massiv verschuldete Stadt, die vom Land NRW mit Millionen-Beiträgen unterstützt wird, darf nicht freiwillig auf Einnahmen verzichten.

Ausgleich für sinkende Abwassergebühren

Solche Gedankengänge gibt es heute nicht mehr. Stattdessen machten Stadtkämmerer Dr. Oliver Lind, Bürgermeister Matthias Müller und die Mehrheit der Ratsmitglieder im Dezember eine einfache Rechnung auf: Durch die gerichtlich erzwungene Neuberechnung der Abwassergebühren müssen die Hertener Haushalte insgesamt zwei Millionen Euro weniger zahlen, die der Stadt dann fehlen. Also holt sie sich denselben Betrag durch die erste Grundsteuer-Erhöhung seit 2015 wieder zurück.

Der Hebesatz steigt zum 1. Januar 2023 von 790 auf 920 Punkte – zweithöchster Wert im Kreis Recklinghausen hinter Gladbeck (950). Je nach Grundstücksgröße/Haus/Wohnung können das pro Jahr locker 50 bis 100 Euro Aufschlag sein. In Gelsenkirchen beträgt der Hebesatz 675 Punkte, in Recklinghausen 695, in Marl 790.

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