Straßenreinigung in Herten Wer muss dafür Gebühren zahlen – und wie viel ab Januar?

Eine Kehrmaschine reinigt einen Rinnstein. (Symbolbild)
Die Gebühren für die Straßenreinigung werden im nächsten Jahr in Herten steigen. © Jörg Gutzeit
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In Herten werden Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung vom Zentralen Betriebshof (ZBH) gereinigt. Dafür müssen die Anlieger Gebühren zahlen. In Siedlungsstraßen, die überwiegend von den dort wohnenden Menschen genutzt werden, sind die Anlieger selbst für die Reinigung verantwortlich. Sie zahlen daher auch keine Gebühr.

Die Reinigung der Hauptstraßen umfasst nicht nur die regelmäßige Tour der Kehrmaschine einmal pro Woche, sondern auch das Räumen und Streuen bei Eis und Schnee. In besonderen Bereichen, etwa in der Innenstadt, werden die Straßen und Wege täglich gesäubert. Die Gebühren fallen daher deutlich höher aus.

Zum 1. Januar 2022 hatten sich die Straßenreinigungsgebühren in Herten nicht geändert. Denn es war dem Betriebshof gelungen, gestiegene Kosten intern zu kompensieren. Zum 1. Januar 2023 sieht das nun anders aus.

Gebühr steigt um 3,3 Prozent

Die steigenden Energie- und Kraftstoffkosten sowie der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst, der hoch ausfallen dürfte, führen dazu, dass die Kosten der Straßenreinigung im Durchschnitt um 3,3 Prozent steigen. Der Hertener Rat hat die Erhöhung mehrheitlich gegen die Stimmen von TOP, Linke-Fraktion und AfD beschlossen.

Die Gebühr je Frontmeter Grundstück steigt in der Reinigungsklasse R1 (wöchentliche Reinigung) von 2,46 auf 2,54 Euro. In der Reinigungsklasse R2 (tägliche Reinigung) steigt die Gebühr je Meter von 17,22 auf 17,78 Euro. Wer also zum Beispiel ein Grundstück mit 20 Metern Länge entlang der Straße hat, zahlt jetzt 50,80 statt 49,20 Euro (R1) beziehungsweise 355,60 statt 344,40 Euro (R2).

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