Landgericht Ultras-Schlägerei: „Stadtverbot“ für Schalke-Trio soll geprüft werden

Das Landgericht Dortmund.
Das Landgericht Dortmund. © picture alliance/dpa
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Die Urteilsberatung dauerte keine 90 Sekunden – das Einlegen von Berufung keine 24 Stunden: Der Gewaltangriff auf Fans der BVB-Ultra-Gruppe „Jubos“ in Dortmund wird, wie erwartet, zu einem Fall für die zweite Instanz. Die Verteidiger des am Montag am Amtsgericht Dortmund verurteilten Schalke-Trios aus Herten, Castrop-Rauxel und Gelsenkirchen haben Berufung eingelegt. „Das Urteil ist falsch und muss vom Landgericht repariert werde“, sagte Verteidiger Lars Volkenborn (Herten).

Zwei Bewährungsstrafen, eine Geldstrafe

Wie berichtet, hatte eine Dortmunder Strafrichterin drei mutmaßliche Hooligans zu Bewährungshaftstrafen von zehn und fünf Monaten sowie einer Geldstrafe in Höhe von 2550 Euro verurteilt. Zwei der drei Schalke-Fans, darunter der Hertener, sollen sich zudem in der nächsten Saison eine Viertelstunde vor jedem Pflichtspiel von Borussia Dortmund auf der für sie zuständigen Polizeiwache melden. Damit will das Gericht offensichtlich verhindern, dass die Schalker nun auch bei Heimspielen nach Dortmund kommen und es erneut Ärger geben könnte.

Ultras vor Vereinsheim angegriffen

Anlass für die Verurteilung des Trios war dagegen ein Auswärtsspiel des BVB. Mehrere Fans der Ultra-Gruppe „Jubos“ waren am 5. Februar 2020 gegen 2.30 Uhr gerade aus Bremen zurück, als sie vor ihrem Vereinsheim mutmaßlich von einer Gruppe Schalke-Fans angegriffen wurden. Die mit weißen Tüchern vermummten und weißen Shirts über den Jacken gekleideten Angreifer sollen aus einem Hinterhalt heraus auf mehrere BVB-Ultras eingeschlagen und eingetreten haben. In der Anklage war von Verletzten mit Prellungen, Schürfwunden und Schwellungen die Rede.

Schweigen auf der Anklagebank

Vor Gericht hatte das Schalke-Trio geschwiegen, hundertprozentig wiedererkannt worden war offenbar niemand. Die Angeklagten waren von der Polizei am Parkplatz West Center in einem Lieferwagen aufgegriffen worden. Auf der Ladefläche waren laut Urteil „Trophäen“ (Shirt, Trommelstock, Megafon) gefunden worden. Während der Amtsrichterin schon der verdächtige Aufgriffsort ausreichte, um vernünftige Zweifel an einer Beteiligung an dem vorherigen „sittlich auf tiefster Stufe stehenden“ Angriff an der entfernten Johannesstraße zu beseitigen, hatten die Verteidiger eine einseitige und unfaire Prozessführung sowie eine in ihren Augen voreingenommene Beweiswürdigung kritisiert.

Auch Staatsanwaltschaft kann Berufung einlegen

Auch die Staatsanwaltschaft, die drei Bewährungsstrafen beantragt hatte, kann noch Berufung gegen die Urteile (gefährliche Körperverletzung, Landfriedensbruch) einlegen. Dann wären vor der Berufungskammer theoretisch sogar höhere Strafen denkbar.

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