Transporter kontrolliert Unter Drogen? Hertener kommt Polizeibeamten seltsam vor

Die Polizei hielt einen Transporterfahrer aus Herten an. Bei der Kontrolle wirkte der Mann so, als stünde er unter dem Einfluss von Drogen.
Die Polizei hielt einen Transporterfahrer aus Herten an. Bei der Kontrolle wirkte der Mann so, als stünde er unter dem Einfluss von Drogen. © Symbolbild: Uwe Zucchi/dpa
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Wie die Polizei mitteilt, kam es zu der Kontrolle am Freitagmorgen um 8.30 Uhr auf dem Haselbachweg in Dülmen. Bei der Überprüfung des Transporter-Fahrers aus Herten ergaben sich Anhaltspunkte auf Drogenkonsum.

Der 51-Jährige willigte freiwillig in die Durchführung eines sogenannten Drogenvortests ein, der positiv verlief. Dem Hertener wurde dann in einem Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Anschließend untersagten die Polizisten dem 51-Jährigen die Weiterfahrt bis zur abschließenden Ausnüchterung und fertigten eine Anzeige.

Bis zu 1500 Euro Geldbuße drohen

Fahren unter Drogen ist ein Delikt, das als Ordnungswidrigkeit und unter bestimmten Voraussetzungen auch als Straftat verfolgt wird. Nach dem Gesetz ist der Verstoß in Paragraf 24a, Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes geregelt.

Wer sich nach Einnahme (unabhängig von der Menge) bestimmter Drogen ans Steuer setzt, kann wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden.

Geldbußen bis zu 1500 Euro oder ein Fahrverbot bis zu drei Monaten drohen, wenn man sich unter Einfluss von Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Ecstasy oder anderer berauschender Mittel ans Steuer setzt. Dabei zählt allein der Nachweis des Drogenkonsums.

Beim ersten Mal wird der Verstoß mit 500 Euro geahndet. Es gibt zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot, beim zweiten Mal sind 1000 Euro fällig, (2 Punkte/3 Monate), ab dem dritten Mal 1500 Euro (2 Punkte/3 Monate).

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