Zu viel unerlaubte Nutzung Wohnungsgesellschaft kontrolliert Garagen ihrer Mieter

Eine mit Gießkannen und Brettern vollgeräumte Garage in Kamen.
Eine gestellte Aufnahme einer Garage in Kamen, deren Einfahrt mit unterschiedlichen Gegenständen verstellt ist. Garagen dürfen nicht als Lagerfläche genutzt werden. Die WBG hat in ihren Quartieren Kontrollen angekündigt. © Carsten Janecke
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Was in Garagen zulässig ist und was nicht

WBG: Überprüfungen erfolgen mit Vorankündigung

„Kein Mietverhältnisse wird ohne Weiteres gekündigt“

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