Mordfall Emma Akten können endgültig geschlossen werden

Die Angeklagte zwischen ihren Verteidigern Malte Englert und Siegmund Benecken im Prozess am Essener Landgericht.
Die Angeklagte zwischen ihren Verteidigern Malte Englert (l.) und Siegmund Benecken im Prozess am Essener Landgericht © Jörn Hartwich (A)
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Dieser Fall ging unter die Haut. Im Januar des letzten Jahres hatten Rettungskräfte in einer Kirchhellener Wohnung die schrecklich zugerichtete Leiche eines kleinen Mädchens gefunden. Die sechsjährige Emma hatte ihr Kuscheltier im Arm, als sie ermordet wurde. Die Täterin war die eigene Mutter. Das Essener Schwurgericht hatte die 46-Jährige später zu 13 Jahren Haft verurteilt. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision der Angeklagten zurückgewiesen. Damit können die Akten nun endgültig geschlossen werden. Doch Wut und Trauer werden bleiben.

Stiche in den Hals

Es müssen dramatische Szenen gewesen sein, die sich in der Nacht auf den 28. Januar 2022 in der Wohnung der 46-Jährigen abgespielt haben. Laut Urteil hat die studierte Sozialpädagogin ihrer Tochter eine Überdosis Beruhigungsmittel verabreicht, dann versucht, sie in der Badewanne zu ertränken. Anschließend stach sie Emma mit einem Messer mehrfach in den Hals.

Emmas Mutter hatte die Tat im Prozess gestanden, sich aber auf Erinnerungslücken berufen. Auslöser war ein Sorgerechtsstreit. „Ich kann das alles nicht begreifen“, so ihre damaligen Worte.

Die Richter hielten es für möglich, dass sich die Angeklagte an Emmas Vater rächen wollte. Dass keine lebenslange Haft verhängt wurde, hing mit der psychischen Erkrankung der Mutter zusammen.

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