
Erst überholte und bremste er riskant auf der Autobahn, dann ließ er an der Ampel die Fäuste fliegen: Eine blutige Prügelei an der A42-Abfahrt „Herne-Baukau“ zieht für einen vorbestraften Verkehrsrowdy (36) aus Castrop-Rauxel ein einmonatiges Fahrverbot und acht Monate Haft auf Bewährung nach sich. Das ergab am Montag ein Berufungsprozess am Bochumer Landgericht.
Auf der Autobahn rechts überholt
Der Bauleiter hatte im August 2018 mit seinem Peugeot auf der A43 einen anderen Autofahrer rechts überholt und danach bis zum Stillstand ausgebremst. Nur mit Glück war es nicht zu einem Crash gekommen. Nachdem beide Pkw weiter- und an der A42-Ausfahrt „Herne-Baukau“ abgefahren waren, hatten sich die Autofahrer unweit der Ampel eine Prügelei geliefert. Der andere Autofahrer war in den Schwitzkasten genommen worden und hatte sich ein blaues Auge zugezogen, der Angeklagte sogar einen Nasenbeinbruch.
Gericht lässt Milde walten
Im Prozess vor der 17. Berufungskammer nickte der Castrop-Rauxeler die von ihm provozierte Ausfahrts-Prügelei (anders als noch in erster Instanz) erstmals einsichtig ab. Das Gericht ließ daraufhin Milde walten, sah von einem Führerscheinentzug ab, verhängte „nur“ ein Fahrverbot. Als spürbare Auflage zu der Bewährungshaftstrafe muss der „Autobahn-Rowdy“ 600 Euro an die Verkehrswacht bezahlen. Das Urteil lautet auf Körperverletzung, Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs.