Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Corona-Beihilfen: Gewerbetreibende wehren sich gegen Rückzahlung

Sehen das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für die Zukunft gut aufgestellt: Präsident Siegbert Gatawis (li.) und Vize-Präsident Karsten Herfort. © Jörn Hartwich
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Die Pandemie lässt die Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nicht los. Die sogenannten „Corona-Verfahren“ haben sich von 2020 auf 2021 mehr als verdreifacht. Das hat Gerichtspräsident Siegbert Gatawis am Donnerstag, 9. Juni, bekannt gegeben. Doch der Schwerpunkt hat sich verschoben.

Waren es am Anfang vor allem Klagen gegen die Einschränkung der Freiheitsrechte, so geht es inzwischen vor allem um die Rückforderung von angeblich zu Unrecht ausgezahlten Beihilfen. Kläger sind Gewerbetreibende, Solo-Selbstständige und Künstler, die sich vor Gericht gegen die Rückzahlungs-Forderungen wehren.

Verhandlung per Videokonferenz

480 „Corona-Klagen“ sind allein im vergangenen Jahr beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingegangen, das auch für den Kreis Recklinghausen zuständig ist. „Das Thema wird uns wohl auch in den nächsten zwei Jahren noch beschäftigen“, so Gatawis.

Die Arbeit des Gerichts hat während der Corona-Pandemie nicht gelitten. Die Zahl anhängiger Verfahren konnte sogar deutlich reduziert werden. Einer der Gründe: die abgeschlossene Digitalisierung. Seit rund anderthalb Jahren ist es sogar möglich, Verhandlungen per Video-Konferenz durchzuführen. Zurzeit wird davon allerdings nur selten Gebrauch gemacht.

Die Zahl der neuen Asylverfahren ist 2021 im Vergleich zum Vorjahr mit rund 1700 Eingängen praktisch konstant geblieben.

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