Wer nur vor Gott „Ja“ sagt und auf das Standesamt verzichtet, gilt vor dem Gesetz als nicht verheiratet. Dadurch ergeben sich einige Nachteile für das Paar. © dpa
Onkel Max beantwortet hier die Alltagsfragen der Leserinnen und Leser, seiner Nichten und Neffen, wie er sie liebevoll nennt.
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Der Partner gilt erbrechtlich als Fremder
Nur eingeschränktes Auskunftsrecht