
Die Verurteilung des schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) nach einer Klimaprotest-Aktion am Kohlekraftwerk Datteln IV ist noch nicht das letzte Wort. Sowohl der Politiker als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung gegen das kürzlich ergangene Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen – 3.750 Euro Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs – eingelegt. In zweiter Instanz ist nun das Bochumer Landgericht zuständig.
Der klimapolitische Sprecher der Linksfraktion hatte am 2. Februar 2020 unstreitig an einem Protest des Aktionsbündnisses „Ende Gelände“ teilgenommen und dabei das Dattelner Kraftwerksgelände betreten. Die Betreiberfirma Uniper hatte danach mehr als 100 Strafanzeigen gestellt.

Lorenz Gösta Beutin hatte seine Verurteilung später in sozialen Medien als „Skandal“ bezeichnet. Sein Verteidiger hatte im Prozess vor allem auf dessen Sonderrolle als parlamentarischer Beobachter verwiesen. Derartige Beobachtung dürfe nicht kriminalisiert werden.
Die zuständige Amtsrichterin hatte dem Bundestagsabgeordneten im Urteil allerdings speziell mit Blick auf eine wohl von Beutin verfasste „Live-Reportage“ des Protests („Dann rauf auf den ersten Kohlekran“) eine Beobachter-Rolle ab- und stattdessen die eines aktiven Besetzers zugesprochen. Ein Termin für die Berufungsverhandlung steht noch nicht fest.