
Im Prozess um eine demonstrative Besetzung des Kohlekraftwerks Datteln 4 ist ein eigentlich fest eingeplantes Urteil am Mittwoch wieder in weite Ferne gerückt. Stattdessen läuft nun alles auf ein zweites Sachverständigen-Gutachten hinaus.
Wie berichtet, bestreitet der angeklagte Umweltaktivist (36) aus Weimar, nach eigenen Angaben Presseprecher der Organisation „Extinction Rebellion“, am 2. Februar 2020 überhaupt in Datteln gewesen zu sein. Ein von ihm angebotener Alibi-Zeuge bestätigte am Amtsgericht Recklinghausen, dass der 36-Jährige am fraglichen Tag bei ihm zu Gast in Berlin gewesen ist. Obendrein legte der Angeklagte auch eine dazu passende Bahnfahrkarte vor.
Mit bemaltem Gesicht ein Förderband besetzt?
Der Bochumer Staatsanwaltschaft reicht das aber nicht als Entlastung. Die Behörde stützt ihre Anklage auf Fotomaterial, wonach der Angeklagte seinerzeit einer von mehreren Demonstranten gewesen sein soll, die unter anderem mit bemalten Gesichtern ein Förderband besetzt hatten. Nach einem Foto-Abgleich im Gerichtssaal beim Prozessauftakt hatte die Staatsanwaltschaft zunächst Rückenwind von einem Sachverständigen bekommen. Nach der Durchsicht von zusätzlich vorgelegtem Fotomaterial schlug die Staatsanwaltschaft nun am Mittwoch selbst ein neues Foto-Gutachten vor, sprach erstmals von „Zweifeln“. Der Prozess wurde vorerst ohne weiteren Fortsetzungstermin ausgesetzt.