Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs Kraftwerk Datteln besetzt: Klima-Politiker rechtskräftig verurteilt

Der Bundestagsabgeordnete Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) kurz vor Prozessbeginn im August 2021 am Amtsgericht in Recklinghausen. © Werner von Braunschweig
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Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) ist am Bochumer Landgericht in Abwesenheit wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden. Hintergrund war seine Teilnahme an einer Klima-Protestaktion am 2. Februar 2020 am Kohlekraftwerk Datteln IV. Anders als noch in erster Instanz, als Beutin öffentlich von einem „Skandal“ gesprochen hatte, hatte der Linkspolitiker nun in der Berufung über seinen Verteidiger einräumen lassen, einen „Fehler“ begangen zu haben.

Schon das Amtsgericht Recklinghausen hatte Beutin im Sommer 2021 von ihm eingeforderte Sonderrechte als parlamentarischer Beobachter abgesprochen und dem damaligen klimapolitischen Sprecher stattdessen (gestützt auf dessen entlarvende Demo-Reportage im Internet) als aktiven Kraftwerksbesetzer eingestuft. Auch Berufungsrichter Michael Janßen erklärte: „Irgendwelche Sonderrechte eines Bundestagsabgeordneten kann ich hier nicht erkennen.“

Die in erster Instanz verhängte Geldstrafe wurde in der Höhe von 3.750 auf 2.250 Euro (25 Tagessätze) angepasst. Denn inzwischen ist Beutin kein Bundestagsabgeordneter mehr, arbeitet in einem kaufmännischen Beruf. Außerdem wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, müsste also nur bei neuen Gesetzesverstößen gezahlt werden. Als Geldauflage wurde Beutin aufgegeben, ein Monatsgehalt (2.800 Euro) an die Landeskasse zu zahlen.

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