Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeheimen, Kliniken und Arztpraxen gilt die Impfpflicht. Wird es deshalb zu weiteren personellen Engpässen in den Einrichtungen kommen?
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Unternehmen berichten von hohen innerbetrieblichen Impfquoten
Bei Zweifeln an einer Impfbefreiung wird ein Arzt eingeschaltet