
Bei der Suche nach einer tatverdächtigen Frau bittet die Polizei um Mithilfe. Die bislang Unbekannte soll am 19. Oktober in Bottrop zwischen 11.05 und 11.20 Uhr in der Buslinie 263 unterwegs gewesen sein und dabei Geldbörsen von mehreren Fahrgästen gestohlen haben.
Wer die Frau kennt oder Hinweise zu ihrer Identität oder ihrem Aufenthaltsort geben kann, wird dringend gebeten, sich bei der Polizei in Recklinghausen zu melden. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch unter der Nummer 0800 2361 111 möglich.

Die polizeiliche Fahndung nach Straftätern unter Zuhilfenahme der Öffentlichkeit stellt das letzte Mittel in einer Reihe von Ermittlungsmöglichkeiten dar. Diese ist an klare rechtliche Voraussetzungen der Strafprozessordnung (StPO) gebunden.
Gemäß den Vorschriften der StPO darf die Polizei erst dann an die Öffentlichkeit treten und im Internet fahnden, wenn andere Fahndungsmaßnahmen, die den Betroffenen weniger beeinträchtigen, nicht ausreichend erfolgversprechend sind oder bereits erfolglos geblieben sind. Dies erklärt die Verzögerung zwischen dem mutmaßlichen Tatzeitpunkt und der öffentlichen Ausschreibung der Fahndung.