Unbekannte hebt Geld mit gestohlener EC-Karte in Gladbeck ab Polizei veröffentlicht Fotos

Eine Person zieht mit der linken Hand einige Geldscheine aus dem Schlitz eines Geldautomaten.
Opfer der Tat ist eine 87-Jährige aus Gladbeck. (Symbolbild) © Friso Gentsch / dpa
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Eine bislang unbekannte Tatverdächtige benutzte eine gestohlene Debitkarte, um Geld an einem Geldautomaten einer örtlichen Bank abzuheben. Bereits am 26. April 2024 zwischen 13.25 und 13.30 Uhr erleichterte die gesuchte Frau das Konto einer 87-Jährigen aus Gladbeck. Der Seniorin war die Karte kurze Zeit zuvor bei einem Taschendiebstahl entwendet worden.

Teddyfell-Jacke und Kopftuch

Das Geld hob die Täterin dann an einem Geldautomaten an der Friedrich-Ebert-Straße in Gladbeck ab. Dabei wurde sie von einer Kamera erfasst. Die Fotos veröffentlicht die Kreispolizeibehörde in Recklinghausen nun und fahndet nach der Frau. Sie ist schlank, trug eine Teddyfell-Jacke in Beige, ein schwarzes Kopftuch, einen bunten Schal und unter der Jacke dunkle Oberbekleidung.

Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 0800-2361111 entgegen.

Das Foto einer Überwachungskamera in einem Geldautomaten in Gladbeck zeigt eine junge Frau mit einer auffälligen Teddyfell-Jacke.
Auffälliger Teddyfell-Mantel und Kopftuch: Die Polizei Recklinghausen sucht mit diesem Foto nach der unbekannten Frau.© Polizei Recklinghausen

Die Fahndung nach Straftätern mithilfe der Öffentlichkeit ist das letzte Mittel und an klare rechtliche Voraussetzungen der Strafprozessordnung (StPO) geknüpft. Die Polizei darf in der Öffentlichkeit und somit im Netz erst fahnden, wenn andere Maßnahmen, die Betroffene weniger beeinträchtigen, nicht genügend Erfolg versprechend erscheinen, schon erfolglos geblieben sind oder voraussichtlich nicht oder nicht rechtzeitig zum Erfolg führen werden. Wenn Gefahr droht und es mal richtig schnell gehen muss, kann die Polizei eine Öffentlichkeitsfahndung auch selbst anordnen. Allerdings muss diese Maßnahme innerhalb von einer Woche von einem Richter bestätigt werden.

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