
Die Klagen stapeln sich, die Unsicherheit bleibt: Beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen warten trotz immer kürzerer Bearbeitungszeiten noch hunderte von Klagen aus der Corona-Zeit auf eine Entscheidung. Jetzt könnte sogar eine neue Welle auf die Richter zukommen. Hintergrund ist die noch immer strittige Rechtslage beim Thema „Soforthilfen“.
Während die Verwaltungsgerichte die Rückzahlungs-Aufforderungen bislang als unwirksam erklärten, vertritt das Oberlandesgericht inzwischen eine andere Auffassung. Außerdem wurde die Berechnungsgrundlage des Landes beanstandet. Deshalb könnte ein Teil der Verfahren noch einmal zurückkommen. „Wir müssen davon ausgehen, dass noch eine Welle kommt“, so Dr. Siegbert Gatawis, Präsident des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen am Freitag (12. Mai).
Weniger neue Asylverfahren
Außerdem gibt es noch rund 100 Klagen gegen Tätigkeitsverbote für ungeimpfte Mitarbeiter im Gesundheitswesen. Auffällig: Die meisten kommen aus Recklinghausen und Essen. Knapp 20 sind bereits entschieden worden, erfolgreich waren sie nicht. Die Tätigkeitsverbote sind bislang als rechtens eingestuft worden.
Die neuen Asylverfahren sind 2022 um knapp zehn Prozent zurückgegangen. Die meisten Klagen kommen von Menschen aus Syrien und dem Irak. Klagen von ukrainischen Flüchtlingen gibt es nicht. Sie durchlaufen kein Asylverfahren.