Verurteilung nur einen Tag nach der Tat Amtsgericht Bottrop: Haftstrafe für Ladendiebin

ARCHIV – ILLUSTRATION – Eine junge Frau steckt in einem Geschäft Nagellack in die Hosentasche, aufgenommen am 25.08.2015 in Düsseldorf. Ladendiebe lassen gern Kosmetik und Parfüm mitgehen. Foto: Katharina Heimeier/dpa (Zu dpa „Auf der Jagd nach diebischen Kunden“) +++ dpa-Bildfunk +++ Am Amtsgericht Bottrop ist eine Ladendiebin nur einen Tag nach ihrer Tat zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Was genau die junge Frau hat mitgehen lassen, ist nicht bekannt. Der Tatort sehr wohl: Es war eine Drogerie an der Hochstraße in Bottrop. (Symbolbild) © picture alliance / dpa
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Nachdem eine 22-Jährige am Mittwoch (9.7.) bei einem Ladendiebstahl in einer Drogerie an der Hochstraße erwischt wurde, wurde sie nur einen Tag später am Bottroper Amtsgericht verurteilt. Das teilt die für den Kreis Recklinghausen und die kreisfreie Stadt Bottrop zuständige Behörde mit – die Polizei Recklinghausen.

Die Frau, die derzeit keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, war zusammen mit zwei weiteren tatverdächtigen Frauen unterwegs und stahl mehrere Drogerieprodukte. Im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens wurde die 22-Jährige am Donnerstag (10.7.) zu einer Haftstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt.

Was ist ein beschleunigtes Verfahren?

Ein beschleunigtes Verfahren ist ein spezielles Verfahren im deutschen Strafrecht, das eine schnellere Abwicklung von Strafverfahren ermöglicht. Es kommt zur Anwendung, wenn der Sachverhalt einfach und die Beweislage klar ist, und die zu verhängende Strafe eine Freiheitsstrafe von einem Jahr nicht überschreitet. Es wird oft bei Straftaten wie Diebstahl, leichter Körperverletzung oder Sachbeschädigung angewendet.

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