
Eigentümer(innen) von Wohngrundstücken im Kreis Recklinghausen sollen in den nächsten Tagen ein individuelles Informationsschreiben zur Umsetzung der Grundsteuerreform von den Finanzämtern Recklinghausen und Marl erhalten. Damit sollen Betroffenen Daten zur Verfügung gestellt werden, „die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, erklärt Anna Pawella, Leiterin des Finanzamts Recklinghausen. Die Feststellungserklärung diene der Neuberechnung der Grundsteuer nach einer im Jahr 2019 erfolgten Gesetzesreform. In Nordrhein-Westfalen gilt dabei – wie in den meisten Ländern in Deutschland – das Bundesmodell.
Das Schreiben enthält wichtige Daten zum Grundstück
Das Schreiben enthält Daten zu dem jeweiligen Grundstück, wie das Aktenzeichen, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche sowie den Bodenrichtwert. „Den Bürgerinnen und Bürgern liegen damit die überwiegenden Daten für die Feststellungserklärung vor“, betont Sabine Trübsand, Leiterin des Finanzamts Marl. „Sie können diese nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in ihre Feststellungserklärung eintragen.“
Auch das von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingerichtete Grundsteuerportal soll Hilfestellung bieten. Bei dem Portal handelt es sich um eine digitale Landkarte. Nach Eingabe der Adresse kann der Sachdatenauszug zu dem jeweiligen Grundstück abgefragt und mit den Daten aus dem Informationsschreiben abgeglichen werden. Das Grundsteuerportal ist über www.grundsteuer.nrw.de erreichbar.
Ein ELSTER-Zugang ist erforderlich
Die Feststellungserklärung ist vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 grundsätzlich digital bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen. Dies ist ab dem 1. Juli 2022 über das Online-Finanzamt ELSTER möglich. „Wer bereits einen ELSTER-Zugang hat, kann diesen auch für die Abgabe der Feststellungserklärung nutzen“, so Sabine Trübsand. Wer noch keinen eigenen Zugang habe, solle sich bereits jetzt unter www.elster.de registrieren.
Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Zugang zum Internet verfügen, können bei ihrem Finanzamt Papiervordrucke anfordern. Informationen zur Grundsteuerreform, wie z.B. eine Check-Liste und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal stehen auf der zentralen Internetseite www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung.
Für persönliche Rückfragen hat das Finanzamt Marl eine zentrale Grundsteuer-Hotline unter 02365 / 516-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) und das Finanzamt Recklinghausen unter 02361 / 583-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) eingerichtet.