
Fast drei Jahre nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung in einer Jugend-Wohngruppe im Kreis Recklinghausen ist ein Teenager (heute 19) am Bochumer Landgericht mit einer vergleichsweise milden Sanktion davongekommen.
Weil die vom Angeklagten damals hochschwangere Frau eine Entschuldigung akzeptiert und betont hat, keinen Wert auf eine Bestrafung des Vaters ihres kleinen Jungen zu legen, beließ es die Jugendstrafkammer bei der Verhängung von 100 Sozialstunden – das Strafverfahren wurde im Gegenzug vorläufig eingestellt.
„Du hast nach meiner Nase zu tanzen“
Der Missbrauchs-Übergriff soll am 24. September 2018 passiert sein. Der damals 16 Jahre alte Angeklagte lebte seinerzeit wegen Problemen mit seinen Eltern in der Wohngruppe im Kreis Recklinghausen. Am fraglichen Tag soll seine damals im neunten Monat schwangere Freundin in seinem Zimmer zu Besuch gewesen sein. Trotz verbaler und körperlicher Gegenwehr seiner damaligen Freundin, soll der 16-Jährige gegen deren Willen sexuell über die schwangere Frau hergefallen sein. „Du hast nach meiner Nase zu tanzen“, soll der Teenager seiner damaligen Freundin zugerufen haben.
Nichtsdestotrotz soll die junge Frau im Herbst 2018 mit dem gemeinsamen Baby bei dem Angeklagten in der Wohngruppe eingezogen sein und dort bis zur Trennung im März 2020 gelebt haben. Anschließend kam es zur Strafanzeige.