Rechtsstreit Stadt Gladbeck stellt ihren Kampf gegen das Mottbruch-Windrad wohl ein

Das umstrittene Windrad auf der Mottbruchhalde in Gladbeck. © Hans Blossey
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In der Sitzung des Gladbecker Stadtrates am Donnerstag (2. Juni) steht offenbar die Wende im Rechtsstreit um das Steag-Windrad auf der Mottbruchhalde in Gladbeck bevor: Der Erfolg einer Revision gegen das äußerst deutliche Urteil des Verwaltungsgerichts Ende März wird – auch nach Einholung eines juristischen Gutachtens – als äußerst schmal bewertet. „Dass tatsächlich eine dauerhafte Stilllegung bzw. ein Rückbau der Anlage erreicht werden kann, ist nicht absehbar“, heißt es.

Inzwischen deutet sich sogar an, dass die Stadt „ihren Frieden“ bei der Planung der „Haldenwelt“ mit dem Windrad machen könnte, das stets als Ausschlusskriterium für die Freizeitnutzung der Mottbruchhalde genannt wurde. Nun heißt es in der Vorlage: Es solle „versucht werden, mit einer verbleibenden Windenergieanlage im Krater der Halde umzugehen, um sie von einem Störfaktor zu einem integralen Bestandteil der Haldenwelt zu machen.“

Grüne fragen: Was hat der Rechtsstreit gekostet?

Die Grünen fordern inzwischen, den Antrag auf Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zurückzuziehen, der auf einem alten Ratsbeschluss von 2019 fußt, juristisch alles gegen das Windrad zu unternehmen. Eine Klage gegen ein längst gebautes Windrad, das grünen, heimischen Strom produziere, sei „irrwitzig“ angesichts von Klimanotstand und dem Krieg in der Ukraine und die damit verbundene Notwendigkeit, sich frei zu machen von fossilen Energieimporten, so Grünen-Ratsherr Bernd Lehmann.

Die Grünen fordern daher einen Ratsbeschluss, auf eine weitere Klage vor dem Oberverwaltungsgericht zu verzichten. Sie begrüßen den Vorstoß der Verwaltung, das Windrad nunmehr zu einem „integralen Bestandteil der Haldenwelten“ zu machen. Dennoch wollen die Grünen in einer offiziellen Anfrage wissen, welche Kosten die seit elf Jahren andauernden Rechtsstreitigkeiten („ein erfolgloses Unterfangen“) inzwischen verursacht haben – zumal bei Abweisung der letzten Klage sämtliche Verfahrenskosten der Stadt aufgebürdet wurden.

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