
Den Menschen im Kreis Recklinghausen drohen wegen der Corona-Pandemie wieder stärkere Einschränkungen im Alltag. Aktuell gelten hier noch die Regeln der Inzidenzstufe 1 – wie für alle Kreise und kreisfreien Städte in NRW mit einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 10,1 und 35. Am vergangenen Wochenende hat der Kreis Recklinghausen den Schwellenwert von 35 allerdings erstmals seit mehr als zwei Monaten wieder überschritten. Laut Robert-Koch-Institut lag die Inzidenz hier am Sonntag bei 36,8. Das bedeutet: Der Kreis Recklinghausen dürfte schon bald wieder die Inzidenzstufe 2 erreichen.
Denn auch wenn die Inzidenz am Montag wieder unter die 35er-Marke rutschte, ist der Trend wohl klar. Diese Einschätzung teilt auf Nachfrage dieser Redaktion auch Svenja Küchmeister – und verweist auf die Zahl der aktuell bestätigten Corona-Fälle im Kreis Recklinghausen: „Die lag am 1. August noch bei 156 und jetzt schon bei 323.“ Die Entwicklung sei also eindeutig, käme aber auch nicht überraschend, so die Sprecherin des Kreises mit Blick etwa auf die Reiserückkehrer. Zudem hätten zuletzt ja auch nur vergleichsweise wenige Schutzmaßnahmen eingehalten werden müssen.
Die Frist könnte auch verkürzt werden
Konkret würde der Kreis Recklinghausen einer höheren Inzidenzstufe zugeordnet, „wenn der jeweilige Grenzwert an acht aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird“. So steht es in der aktuellen Corona-Schutzverordnung – und das dann „mit Wirkung für den übernächsten Tag“.
Tatsächlich könnte es aber auch sehr viel schneller gehen. Denn in der Verordnung heißt es weiter: „Nur wenn ein nicht lokal begrenzter und dynamischer Anstieg vorliegt, kann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales diese Frist mit gesonderter Begründung auf bis zu drei Tage verkürzen.“ Wann ein Anstieg „nicht lokal begrenzt“ und „dynamisch“ ist, legt nach Angaben des Kreises das Land NRW fest.
Unabhängig davon würden mit der Inzidenzstufe 2 unter anderem folgende Regelungen einhergehen:
- Einkaufen: Hier würde sich wenig ändern. Lediglich große Geschäfte mit einer Fläche von mehr als 800 Quadratmeter dürften weniger Kunden empfangen – nämlich nur noch eine Person pro 20 Quadratmeter Fläche.
- Gastronomie: In der Außengastronomie würde sich nichts ändern. Die Innengastronomie dürfte weiter geöffnet werden, wenn eine Platzpflicht gegeben ist. Allerdings müssten die Gäste nun entweder wieder ein negatives Testergebnis vorlegen – oder auch vollständig geimpft beziehungsweise genesen sein. Denn: Wenn in der Corona-Schutzverordnung etwas von einem Negativtest abhängig gemacht wird, gilt das nicht für immunisierte Personen.
- Sport: Draußen wäre kontaktfreier Sport weiter ohne Personenbegrenzung erlaubt, Kontaktsport jedoch nur noch mit bis zu 25 statt 100 Personen. Drinnen wäre kontaktfreier Sport mit Mindestabstand weiter ohne Personenbegrenzung möglich, Kontaktsport jedoch nur noch mit bis zu zwölf Personen. Wobei immunisierte Aktive laut LSB jeweils nicht mitgezählt würden. Zuschauer wären draußen nur noch bis zu 1000 ohne vorherigen Test erlaubt (max. ein Drittel der Kapazität), drinnen nur noch bis zu 500 (plus: negative Testnachweise, Sitzplan und Sitzordnung).
- Kultur: Veranstaltungen im Theater oder Kino, in der Oper oder im Konzerthaus wären nur noch mit bis zu 500 statt 1000 Personen möglich. Außerdem dürften sich nur noch bis zu 20 getestete Hobbymusiker zu Proben mit Gesang/Blasinstrumenten treffen – statt wie aktuell 30 beziehungsweise 50.
- Freizeit: Freibäder oder Indoorspielplätze blieben geöffnet, aber es würde Personenbegrenzungen geben – und Besucher müssten wieder einen Negativtest haben bzw. geimpft oder genesen sein.
- Private Veranstaltungen: Private Veranstaltungen wären unter den bekannten Voraussetzungen im Freien nur noch mit bis zu 100 (statt 250) und drinnen nur noch mit bis zu 50 (statt 100) Gästen möglich. Partys und ähnliche Feiern sind in der Inzidenzstufe 2 hingegen gar nicht mehr vorgesehen.
Aber noch ist es nicht so weit, noch gilt im Kreis Recklinghausen die Inzidenzstufe 1. Allerdings könnte es selbst dann zu weiteren Einschränkungen kommen, wenn das so bliebe. Beispiel Kultur: Aktuell sind hier Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen auch ohne Mindestabstand, aber mit negativem Testnachweis erlaubt – oder mit Mindestabstand und ohne Testnachweis. Aber nur, wenn auch die Landesinzidenz unter 35 liegt. Auch diese Entwicklung muss also beobachtet werden. In NRW steigt die Sieben-Tage-Inzidenz seit dem 3. Juli an – von damals 5,4 auf gestern 34,5.
Die detaillierten Regelungen zu den einzelnen Inzidenzstufen finden Sie im Internet unter https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw