Nach Terror in Solingen Polizei Recklinghausen kündigt persönliche Messerverbote und mehr Präsenz an

Einsatzkräfte der Polizei stehen vor einem Bahnhof in einer abgesperrten Zone.
Mit erhöhter Präsenz will die Polizei Recklinghausen auf den Terroranschlag in Solingen reagieren. Die Verschärfung betrifft unmittelbar Feste in Haltern, Waltrop und Gladbeck. (Symbolbild) © picture alliance / Marcel Kusch/dpa
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Ein Terroranschlag auf einem Stadtfest in Solingen, nur knapp 70 Kilometer von Recklinghausen entfernt, erschüttert das ganze Land. Ein syrischer Flüchtling, der längst hätte abgeschoben sein müssen, tötete drei Menschen mit einem Messer und verletzte sechs weitere schwer.

Die Polizei Recklinghausen zieht daraus Konsequenzen und teilt mit, inwiefern die Behörde nun härter durchgreifen werde.

Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen äußerte ihr Mitgefühl für die betroffenen Familien und sagt: „Eine absolute Sicherheit vor einem solch perfiden und hinterhältigen Attentat wie in Solingen wird es nicht geben, aber der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger hat für uns oberste Priorität.“

In Reaktion auf die gestiegene Gefährdungslage würden die bestehenden Sicherheitskonzepte für öffentliche Veranstaltungen im Kreis Recklinghausen und der Stadt Bottrop in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Veranstaltern überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Polizei plant, die Präsenz bei den kommenden Festen wie dem Heimatfest in Haltern am See, dem Waltroper Parkfest sowie dem Appeltatenfest in Gladbeck zu erhöhen, wobei die Polizei ihre Einsatzkräfte speziell sensibilisiert habe.

Die Sorge um Messergewalt ist besonders akut, da in den letzten Jahren landesweit die Zahl der bewaffneten Auseinandersetzungen mit Messern gestiegen ist. Die Polizei Recklinghausen registriere solche Straftaten seit Längerem und bewerte regelmäßig die entsprechenden Zahlen. Einen konkreten örtlichen Schwerpunkt für Messergewalt gebe es nicht. Das heißt im Umkehrschluss, dass Messergewalt theoretisch überall auftreten kann.

Mehrere Menschen knien und legen Blumen auf eine Gedenkstätte. Drumherum stehen Trauerkerzen.
Menschen legen in der Nähe des Tatorts Blumen und Kerzen zum Gedenken der Opfer nieder. Bei einer Messerattacke auf der 650-Jahr-Feier der Stadt Solingen am 23. August hatte es drei Todesopfer und sechs Schwerverletzte gegeben.© picture alliance/dpa

Polizei verhängt erstes Einzelverbot

Zur Bekämpfung der Straßenkriminalität einschließlich der Straftaten mit Messern bündele die Polizei ihr Personal und setzte gezielte Präsenzmaßnahmen und erhöhten Kontrolldruck um. „Ein Beispiel dafür ist die Präsenzkonzeption ‚Flex‘ zur Bekämpfung der Straßenkriminalität, bei der wir auch die Bereitschaftspolizei einsetzen. Damit sind wir in der Lage, schnell und lageangepasst auf aktuelle Vorfälle zu reagieren,“ erklärt Polizeipräsidentin Zurhausen.

Regelmäßig prüfe die Polizei die Einrichtung von Waffenverbotszonen. Diese erfordern gemäß § 42 Waffengesetz spezifische Gefahrenprognosen. Derzeit gibt es im Kreis Recklinghausen und in der Stadt Bottrop laut Polizei jedoch keine Häufungen von Straftaten, die die Einrichtung solcher Zonen rechtfertigen würden.

Stattdessen setzt die Polizei Recklinghausen auf individuelle Waffentrageverbote gegen Personen, die wiederholt durch Straftaten mit Messern aufgefallen sind. So wurde kürzlich das erste Mitführverbot gegen einen 37-jährigen Bottroper ausgesprochen, dem ein Raubdelikt mit einem Einhandmesser vorgeworfen wird. „Das individuelle Waffentrageverbot ist eine weitere Maßnahme, um Messergewalt entgegenzutreten und die Straßen sicherer zu machen,“ sagt Zurhausen.

Für ein solches Waffentrageverbot ist es notwendig, dass von dem Adressaten eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht und die Maßnahme verhältnismäßig ist. Personen mit einem Messertrageverbot dürfen im öffentlichen Raum keine Messer oder andere gefährliche Gegenstände mit sich führen, andernfalls droht ihnen beim ersten Verstoß ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro.

Unabhängig von Waffenverbotszonen ist es grundsätzlich nicht erlaubt, bestimmte Arten von Messern mitzuführen. Dies umfasst Messer mit einer feststehenden oder einhändig feststellbaren Klinge über 12 Zentimeter sowie Springmesser mit einer Klingenlänge über 8,5 Zentimeter und Butterflymesser. „Ein Messer gehört in die Küche, nicht in die Hosentasche. Als Polizei können wir kontrollieren und sanktionieren – und das machen wir, sobald sich die rechtlichen Möglichkeiten ergeben“, sagt die Polizeipräsidentin.

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