Inzidenz im Kreis Recklinghausen Wert ist unter 50 gefallen - diese Lockerungen könnte es bald geben

Während draußen bereits wieder serviert werden kann, könnte kommende Woche auch der Innenbereich folgen. © dpa
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Inzidenz unter 50 – doch die Aussagekraft des Werts vom Mittwoch (26. Mai) könnte momentan eingeschränkt sein. „Wir wissen nicht, ob es vielleicht an den Feiertagen liegen kann oder ob der Trend bleibt“, sagt Pressesprecherin Lena Heimers vom Kreis Recklinghausen auf Nachfrage dieser Zeitung.

Weniger Menschen an Feiertagen beim Arzt

An Feiertagen wie Pfingstmontag suchen weniger Menschen einen Arzt auf, wodurch auch weniger Proben genommen würden und es weniger Laboruntersuchungen gebe. Daher würden auch weniger Neuinfektionen gemeldet. Gleichzeitig, so Heimers, gebe es über die Feiertage aber auch weniger Kontakte und somit weniger Infektionen.

Blickt man auf die vergangenen Feiertage, so wird deutlich, dass der damalige Trend sich fortgesetzt hat. Auch nach Christi Himmelfahrt sind die Werte weiter zurückgegangen.

Frühestens am 2. Juni wären Lockerungen möglich

Frühestens am kommenden Mittwoch könnte es im Kreis Recklinghausen Lockerungen geben wie zum Beispiel in Münster oder im Kreis Coesfeld – fünf Werktage hintereinander konstant unter 50, dann müsste das Land diesen formalen Vorgang bestätigen. Erst am übernächsten Tag nach der Landesentscheidung könnten die Lockerungen greifen, also am 2. Juni.

Dem Kreis und den Kommunen, so Heimers, seien da die Hände gebunden. Eigenständig dürfen keine Lockerungen ausgesprochen werden: „Die Entscheidung liegt ausschließlich bei der Landesregierung.“

Impftermine sind weiter stark nachgefragt

Trotz der sinkenden Inzidenzwerte ist bei den Menschen im Kreis Recklinghausen von Impfmüdigkeit keine Spur. Nach wie vor sind Termine stark nachgefragt. „Das zeigt auch die Registrierung der fast 5000 Bürgerinnen und Bürger, die auf einen kurzfristigen Anruf für Restmengen an Impfstoff hoffen““, sagt Lena Heimers.

Die ab Freitag geltende aktualisierte Corona-Schutzverordnung wird drei Stufen von Inzidenzwerten enthalten, die unterschiedliche Öffnungsschritte für die Kommunen vorsehen: Stufe 1 (diese ist neu) bei einer Neuinfektionsrate unter 35 gerechnet auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen, Stufe 2 mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 bis 50 und Stufe 3 für die Inzidenz 50 bis 100. Für einige Angebote mit überregionalem Einzugsbereich – etwa Freizeitparks – kommt es auch auf die landesweite Inzidenz an. Kindertagesstätten kehren vom 7. Juni an in den Regelbetrieb mit voller Betreuungsstundenzahl zurück. Die Gruppentrennung wird aufgehoben. Außerdem sollen in den Kitas Lolli-Schnelltests angeboten werden. Und ab dem 1. September 2021 und bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 auf Landesebene und in der Kommune dürfen Clubs und Diskotheken ohne Personenbegrenzung ihre Innenbereiche öffnen. Voraussetzung ist dabei ein negativer Test und ein genehmigtes Konzept. Gleiches gilt etwa für Sportfeste. Volks- und Schützenfeste sowie Musikfestivals können ab dem 1. September 2021 (Inzidenz auf Landes- und Kommunalebene unter 35) mit bis zu 1000 Besuchern, Corona-Tests und einem genehmigten Konzept stattfinden. Was ist beim Thema Sport erlaubt?

– Sport im Freien ohne Personenbegrenzung erlaubt

– in Fitnessstudios darf trainiert werden. Auch alle Bäder, Saunen und Indoorspielplätze dürfen mit Test und Personenbegrenzung wieder öffnen.

– Zuschauer unter freiem Himmel auch ohne Test erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen)

– Zuschauer in Innenräumen nur auf Sitzplätzen mit negativem Testergebnis, bis zu 20 Prozent der Kapazität, höchstens jedoch 250 Personen

Was verändert sich in den Schulen?

– Ab 31. Mai sollen alle Schüler wieder vollständig in den Präsenzunterricht zurückkehren, sofern eine stabile Inzidenz von unter 100 im jeweiligen Kreis oder der kreisfreien Stadt erreicht ist In Bayern gilt beispielsweise bei einer Inzidenz von unter 50 voller Präsenzunterricht auch an Grundschulen. Berlin dagegen will in jedem Fall bis zu den Sommerferien am Wechselmodell festhalten.

Wie sehen die Ausgangsbeschränkungen aus?

– keine Ausgangsbeschränkungen

Gibt es Änderungen bei den Kontaktbeschränkungen?

– Treffen mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten (plus Kinder bis 14 Jahren) möglich

– Das gilt auch für Fahrten mit dem Auto – maximal Mitfahrer/innen aus drei Haushalten

Wie sieht es beim Thema Kultur aus?

– Konzerte und Aufführungen auch in Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind zulässig. Voraussetzungen sind ein negatives Testergebnis der Zuschauer, Einhaltung des Mindestabstands und Kontaktrückverfolgung (Sitzplan), bis zu 500 Besucher

Welche Freizeitaktivitäten sind erlaubt?

– Öffnung von Freibädern auch mit Liegewiesen mit negativem Testergebnis und Personenbegrenzung

– Betrieb von Spielhallen, Wettbüros, und ähnliche Einrichtungen möglich mit Personenbegrenzung und negativem Testergebnis

– Wenn die landesweite Inzidenz unter 50 sinkt, dürfen auch Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung wieder öffnen. Auch Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen oder historischen Eisenbahnen sind dann wieder erlaubt

Sind private Veranstaltungen möglich?

– draußen mit bis zu 100 getesteten Gästen und drinnen mit bis zu 50 zulässig. Sinkt der Wert unter 35, sind im privaten Bereich draußen bis zu 250 Gäste ohne Test und drinnen bis zu 100 Gäste mit Test erlaubt.

Was verändert sich im Einzelhandel?

– Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro 10 Quadratmeter, kein Test erforderlich

– Wenn ein Kreis oder eine Stadt drei Tage über einem Grenzwert liegt, gilt ab dem übernächsten Tag wieder die höhere Stufe.

Darf ich wieder in ein Hotel?

– Kapazitätsbegrenzung bei Hotels fällt weg

Öffnet die Gastronomie wieder?

– Betrieb von gastronomischen Einrichtungen auch im Innenbereich mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig

– Abstandsregeln (1,5 Meter)

– Betrieb von Kantinen und Mensen zulässig

Wie sieht es bei Messen/Märkten/Tagungen/Kongressen aus?

– Unter Hygieneauflagen zulässig, 1 Besucher pro 7qm der für Besucher zu-gänglichen Fläche (Messe/Märkte)

– zulässig mit Personenbegrenzung und Test (Tagungen/Kongresse)

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