Zentraldeponie Emscherbruch So hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden

Die Zentraldeponie Emscherbruch im Städtedreieck Gelsenkirchen/Herten/Herne.
Die Zentraldeponie Emscherbruch im Städtedreieck Gelsenkirchen/Herten/Herne kann erweitert werden, so das Urteil des OVG Münster. © AGR
Lesezeit

OVG: Planung nicht zu beanstanden

Genehmigung ist mit Auflagen versehen

Die erste geordnete Deponie im Land

Mehr Jobs

Sie sind bereits registriert?
Hier einloggen