Coronaverordnung Zur Kreisverwaltung nur mit Termin und Maske

Ein Kreishaus-Besuch ist nur mit Termin und Maske möglich. © Jörg Gutzeit
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Das gilt für das Kreishaus ebenso wie für die Nebenstellen, zum Beispiel das Straßenverkehrsamt oder das Gesundheitsamt. Darauf weist aktuell der Kreis Recklinghausen hin.

Auch die Maskenpflicht in den Gebäuden bleibt für alle bestehen. Mit diese Maßnahmen sollen die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Beschäftigten weiterhin bestmöglich geschützt werden. An den Eingängen der Verwaltungsgebäude weisen Aushänge auf die Regelungen hin.

Schutz für Bürgerinnen und Bürger

Mit diesen Maßnahmen sollen die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Beschäftigten weiterhin bestmöglich geschützt werden. An den Eingängen der Verwaltungsgebäude weisen Aushänge auf die Regelungen hin.

„Die Lockerungen, die durch die neue Coronaschutzverordnung des Landes möglich geworden sind, beziehen sich vor allem auf Stufe 0, also eine Inzidenz unter 10. Diese Schwelle kann leider auch schnell wieder überschritten werden“, sagt Cäcilia Kirschbaum, Leiterin der Hauseinsatzleitung.

Die Kreisverwaltung müsse als Arbeitgeber unabhängig von den Regelungen des Landes außerdem die Vorgaben der Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes berücksichtigen, die zum Teil deutlich über die Landesverordnung hinausgehen. Masken und Kontaktreduzierung seien das beste Mittel, um Ansteckungen zu verhindern. In den eigenen Häusern halte die Kreisverwaltung deshalb weiterhin daran fest.

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