
Das Korruptions-Urteil gegen einen früheren Kraftwerks-Manager (56) aus Recklinghausen und einen Bauunternehmer (62) aus Castrop-Rauxel ist nicht rechtskräftig. Beide Angeklagte haben Revision eingelegt. Damit gehen die Akten zur Prüfung zum Bundesgerichtshof (BGH).
Die 6. Strafkammer am Bochumer Landgericht hatte die zwei Manager kürzlich zu dreieinhalb beziehungsweise drei Jahren Haft verurteilt. Hintergrund war ein mutmaßlicher „Korruptions-Skandal“ beim Trianel-Kraftwerk Lünen (TKL).
Kostenlose Bauleistungen
Der Verurteilte aus Recklinghausen war früher in leitender Funktion beim TKL tätig. Ab 2015 soll er dem Mitverurteilten Bauaufträge im Volumen von 6,4 Millionen Euro erteilt haben.
Im Gegenzug soll der Bauunternehmer an Privatimmobilien des Trianel-Managers kostenlose Bauleistungen ausgeführt beziehungsweise die Bezahlung von Rechnungen von Drittunternehmern übernommen haben.
„Selbstbedienungs-System“
Anders als der geständige Bauunternehmer hatte der Ex-Trianel-Manager eine Korruptionsabrede bestritten. Von ihm zur Entlastung vorgelegte Darlehensverträge seien jedoch „das Papier nicht wert, auf dem sie stehen“, hieß es vor Gericht. Im Urteil war von einem „Selbstbedienungs-System“ die Rede.
Der BGH prüft das Urteil, das auf Bestechung und Bestechlichkeit lautet, auf Rechtsfehler. Entscheidung: wohl frühestens im Herbst 2024.