
Die 15-jährige Marlerin gilt seit dem 2. Januar als vermisst. Sie verschwand aus ihrer Wohngruppe. Die Polizei weiß aber, dass sie Kontakt zu ihrem persönlichen Umfeld hält, wie Pressesprecher Andreas Lesch auf Nachfrage mitteilt. Das sei bei Jugendlichen öfter der Fall.
Die junge Marlerin halte sich jugendtypisch verborgen. „Sie hat aber kein Aufenthaltsbestimmungsrecht“, betont der Polizeisprecher. Deswegen wird weiter nach ihr gesucht.

Wie nach einer vermissten Person gesucht wird, ist insgesamt situationsabhängig. Bei einem Senior, bei dem man weiß, dass er orientierungslos ist, Medikamente braucht oder bei niedrigen Temperaturen zu dünn angezogen ist, setzt die Polizei mehr Maßnahmen, wie Suchhunde und Hubschrauber, ein, um ihn möglichst schnell zu finden.
Bei vermissten Jugendlichen wird immer erst den Ort untersucht, von dem sie verschwunden sind. Es gibt Fälle, in denen sie sich irgendwo im Haus versteckt haben. Danach wird im persönlichen Umfeld ermittelt. Das heißt, es wird erfragt, ob es Kontaktpersonen, Freunde, weiter entfernter lebende Verwandte, Partner etc. gibt, bei denen sie sich befinden könnten.
„Im Umfeld versuchen wir auch die Gründe zu erfahren, warum jemand verschwindet“, erklärt Andreas Lesch. Darüber versuchen sie herauszufinden, wo sich die Jugendlichen aufhalten könnten. Die nächste Maßnahme ist dann die öffentliche Suche mit Foto. „Dazu braucht es das Einverständnis der Erziehungsberechtigten.“ Bei Jugendlichen, bei denen eine Gefährdung vorliegt, werden härtere Maßnahmen eingesetzt.