
Am Montagnachmittag kam es auf einem Bahnabschnitt in Marl zu einer kurzzeitigen Streckensperrung der S9, nachdem eine 59-jährige Frau unbefugt den Gleisbereich betreten hatte. Das teilt die Pressestelle der Bundespolizei in Dortmund mit. Bundespolizisten bestreiften am Montagnachmittag die Bahnstrecke zwischen Marl-Mitte und Gelsenkirchen-Hassel.
Auf Höhe der Elsa-Brandström-Straße wurden sie gegen 16.25 Uhr auf eine 59-Jährige aufmerksam, die die Gleise in Richtung der Straße Am Alten Sportplatz unbefugt überquerte. Die Beamten veranlassten umgehend eine Sperrung der Strecke, um die Frau auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und aus dem Gefahrenbereich zu begleiten. Schließlich stellten die Uniformierten die Frau aus Marl an der Brücke der Lassallestraße, wo sie sich mittlerweile außerhalb des Gefahrenbereichs befand.
Frau leugnet Fehlverhalten erst noch
Die Beamte sprachen die Frau auf ihr gefährliches Verhalten an. Zunächst leugnete die 59-Jährige ihr Verhalten und zeigte sich uneinsichtig. Sie äußerte mehrfach Unverständnis darüber, zur Rechenschaft gezogen zu werden, da sie beobachtet habe, dass andere Personen ebenfalls hier die Gleise überquerten. Wie mehrfach berichtet, ist das tatsächlich unter Anwohnern eine beliebte Abkürzung. Für Aufregung sorgte im Herbst 2022 außerdem, dass an dieser Stelle im Bereich der Gleise ein großer Vodafone-Kabelschaden angerichtet wurde. Die Täter konnten die Stelle leicht erreichen. Im Oktober 2021 und im Mai 2022 prallten Züge in Marl gegen Einkaufswagen, die auf Gleise gelegt wurden.
Keine Zugverspätungen
Die Beamten wiesen die Frau auf die erheblichen Gefahren des unbefugten Aufenthalts im Gleisbereich hin. Anschließend wurde sie entlassen. Die Polizei leitete jedoch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Frau ein. Die Bahnstrecke war für etwa sieben Minuten, von 16.28 Uhr bis 16.35 Uhr, gesperrt. Glücklicherweise kam es durch die Sperrung zu keinen Zugverspätungen.
Die Bundespolizei betont erneut die lebensgefährlichen Risiken eines Aufenthalts im Gleisbereich. Moderne Züge könnten erst zu spät zu hören sein, und das Ausweichen sei nicht möglich. Gefährdungen gingen nicht nur vom Zugverkehr selbst aus, sondern auch von Betriebsanlagen wie stromführenden Teilen oder Masten. Die Polizei warnt, dass der Luftsog vorbeifahrender Züge Gegenstände in Bewegung setzen könnte. Sicherheitslinien sollten nur überschritten werden, wenn ein Zug zum Stillstand gekommen ist. Weitere Informationen zur Prävention finden Interessierte auf der Internetseite der Bundespolizei.
