Kommunalwahl 2025 in Marl Thomas Terhorst vermisst Wahlplakate und stellt Strafanzeige

Überall in der Stadt ist der CDU-Bürgermeisterkandidat Thomas Terhorst bereits auf Wahlplakaten zu sehen, hier an der Kreuzung Bergstraße/Lipper Weg.
Überall in der Stadt ist der CDU-Bürgermeisterkandidat Thomas Terhorst bereits auf Wahlplakaten zu sehen, hier an der Kreuzung Bergstraße/Lipper Weg. © Katharina Göke
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Kaum hingen die ersten Wahlplakate für die Kommunalwahl 2025, meldet Thomas Terhorst, der Bürgermeisterkandidat von CDU und FDP, schon den ersten Verlust: In Sinsen seien mehrere Plakate verschwunden. Das Ordnungsamt habe sie nicht abgenommen, bestätigt auch die Pressestelle der Stadt. Thomas Terhorst kündigte an, Strafanzeige stellen zu wollen.

Auf Anfrage erklärt die Pressestelle der Stadt: Für das Aufstellen bzw. Aufhängen von Wahlsichtwerbung im Stadtgebiet Marl sei eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Zu beantragen ist diese bei der Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt. Am 14. September finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt. Wer sich nun über die frühzeitige Plakatierung wundert, dem dient der Wahlwerbungserlass NRW zur Orientierung. Auch die Stadt Marl orientiert sich am Erlass, wenn es um den zulässigen Zeitraum des Plakatierens geht: Drei Monate vor der Wahl dürfen Plakate aufgehängt werden.

Plakate müssen recycelbar sein und zwei Wochen nach der Wahl verschwinden

Der Rat der Stadt Marl hatte beschlossen, dass Wahlplakate nur an den Hauptverkehrsstraßen bzw. an größeren Straßen zugelassen sind. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt auch einen nachhaltigen Ansatz beschlossen, dass nämlich nur Plakate benutzt werden sollen, die recyclingfähig sind. Weitere Vorgaben, was beispielsweise die Größe oder die Anzahl der Plakate betrifft, bestehen derzeit nicht. Einen wichtigen Hinweis gibt die Pressestelle der Stadt aber noch bekannt: Nach der Wahl sind die Plakate innerhalb von zwei Wochen wieder zu entfernen.

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