Diebstahl und Körperverletzung bei Tedi in Marl Geldstrafe für E-Rollstuhlfahrerin

Die TEDi-Filiale im Marler Stern.
Die TEDi-Filiale im Marler Stern. © Julia Grunschel (Symbolbild - Archiv)
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Die Anklage „räuberische Erpressung und schwere Körperverletzung mit einem gefährlichen Werkzeug“ klang nach einem rabiaten Vorgehen. Bei der Verhandlung am Amtsgericht stellte sich heraus, dass der Vorfall, der sich im Oktober 2023 in einer Marler Tedi-Filiale abspielte, offenbar weitaus weniger drastisch verlief. Dennoch – und das galt es von zwei Schöffen und Richterin Martin-Lopez zu bewerten – kam es nach einem Ladendiebstahl offenbar zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der zwei Zeuginnen Blessuren davontrugen. Vorausgegangen war der Diebstahl von Handschuhen (Wert: 6 Euro).

In Panik geraten

Dass sie die Handschuhe mitgehen ließ, während sie andere Einkäufe in der Tedi-Filiale bezahlte, gab die Frau mit belgischem Pass unumwunden zu. Aufklärung bedurfte es bei der Frage, ob sie ihren elektrischen Rollstuhl mit Absicht in Richtung der beiden Tedi-Mitarbeiterinnen steuerte, die sie nach dem Diebstahl an der Weiterfahrt hindern wollten, oder aber nur in Panik geraten war, als diese mit der Polizei drohten. Die vorsitzende Richterin und zwei Schöffen sahen Letzteres als wahrscheinlich an, zumal sie keine „Erhalteabsicht“ erkennen konnten. Sprich: Die Handschuhe blieben im Geschäft. Die Angeklagte wurde letztlich wegen einfacher Körperverletzung und Diebstahls zu einer Geldstrafe (90 Tagessätze à 10 Euro) verurteilt.

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