
Ab dem 19. Juni 2025 wird die regelmäßige Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen gesetzlich vorgeschrieben, berichtet der TÜV Nord. Diese Neuregelung soll die Sicherheit auf Campingreisen erhöhen, da defekte Flüssiggasanlagen erhebliche Sicherheitsrisiken darstellen. Christian Krispin, Leiter der TÜV Nord Station in Marl, betont die Wichtigkeit der Kontrolle, die alle zwei Jahre erfolgen muss und unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) ist. Wer mit einer ungeprüften Anlage unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern gefährdet auch die eigene und die Sicherheit anderer.
Für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter bedeutet das eine Änderung: Während bisher nur für Wohnmobile eine Prüfung verpflichtend war, gilt diese Vorschrift nun auch für Wohnwagen. Eine Übergangsfrist ermöglicht es, dass Wagen, deren Anlagen regelmäßig geprüft wurden, erst nach Ablauf einer 24-monatigen Frist zur nächsten Kontrolle vorgestellt werden müssen. Wer die Gasanlage bisher nicht prüfen ließ, hat bis zum Stichtag 19. Juni 2025 Zeit, die Kontrolle nachzuholen.
Frühzeitiger Termin vermeidet Wartezeiten
Christian Krispin unterstreicht die Bedeutung eines frühzeitigen Prüftermins, vor allem zu Saisonbeginn, um Wartezeiten zu vermeiden. Möglich sind die Prüfungen bei Wohnmobil-Fachhändlern und -werkstätten, die mit Prüfstellen wie eben dem TÜV, der DEKRA oder GTÜ kooperieren. Die lassen sich auch direkt ansteuern.