
Den wohlklingenden Namen Müller-Lüdenscheid kann seit dem 1. Mai bei entsprechenden Voraussetzungen jeder tragen. Im vergangenen Jahr hat der Bundestag für eine Reform des Namensrechts gestimmt. Ab jetzt haben auch Marler mehr Möglichkeiten. Ehepartner können weiterhin nur einen Namen als Familiennamen bestimmen. Bislang und auch weiterhin kann derjenige, dessen Name nicht Familienname ist, seinen Geburts- oder Familiennamen anfügen oder voranstellen.
Doppelname mit oder ohne Bindestrich für beide Partner
Neu ist: Ehepartner können einen aus den Namen beider Partner gebildeten Doppelnamen zum Familiennamen wählen. Der Doppelname kann – muss aber nicht – durch Bindestrich verbunden werden. Geben Ehepartner keine Erklärung ab, behalten sie ihre Namen (getrennte Namensführung). Seit 1. Mai können Eltern in Marl auch ihren Kindern den zusammengesetzten Familiennamen geben. Im Falle einer Scheidung können Kinder sich dann für einen Namen entscheiden, beispielsweise für den Namen des Elternteils, bei dem sie leben. Die Entscheidung für einen Namen ist unumkehrbar. Gegebenenfalls seien Ausnahmetatbestände möglich und Überleitungsvorschriften vorhanden, schreibt die Pressestelle der Stadt auf Anfrage.
Das Bundesministerium der Justiz hat eine Broschüre mit allen Neuerungen und Möglichkeiten im Namensrecht herausgegeben: