Mordprozess Schlafende Nachbarin getötet: Marler Mörder (21) akzeptiert Strafe

Der 21-jährige Marler mit seinem Anwalt Jörn Reinhardt kurz vor der Urteilsverkündung im Landgericht Essen.
Der 21-jährige Marler mit seinem Anwalt Jörn Reinhardt kurz vor der Urteilsverkündung im Landgericht Essen. © Jörn Hartwich
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Die Tat war der absolute Albtraum: Ein 21-Jähriger aus Marl tötet seine schlafende Nachbarin und fast auch den vierjährigen Sohn. Seine Verurteilung will der Marler klaglos akzeptieren.

Nach dem grausamen Mord an einer Mutter aus Brassert hat der zuletzt zu neun Jahren Jugendhaft verurteilte Mörder (21) aus Marl seine Bestrafung akzeptiert und auf eine Überprüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH) verzichtet.

Urteil entsprach dem Wunsch des Angeklagten

„Das Urteil ist nicht zu beanstanden“, erklärte Verteidiger Jörn Reinhardt auf Anfrage. Neben der Jugendhaftstrafe hatten die Richter am Essener Landgericht gleichzeitig auch die zeitlich unbefristete Unterbringung des Täters in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet. „Das entsprach auch dem Wunsch des Angeklagten“, so der Verteidiger. Fakt ist: Ob und wann der 21-Jährige wieder freikommt, ist damit völlig ungewiss.

Auf junge Mutter immer wieder eingestochen

Der 21-Jährige war in der Nacht auf den 10. November 2020 in die Erdgeschosswohnung seiner Nachbarin geklettert und hatte immer wieder auf die im Bett liegende Mutter eingestochen. Ärzte hatten später über 40 Stich- und Schnittwunden gezählt.

Anschließend hatte der Täter auch den vierjährigen Sohn der Frau niedergestochen. Dass der Junge im Gegensatz zu seiner Mutter überlebt hat, war reines Glück.

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