Anmeldungen für weiterführende Schulen beginnen im Februar Darauf sollten Eltern in Oer-Erkenschwick achten

Lehrerin vor Klasse
Vom 14. bis zum 16. Februar finden in Oer-Erkenschwick die Anmeldungen für die weiterführenden Schulen an. © picture alliance/dpa
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Eltern von Grundschülern in Oer-Erkenschwick müssen bald entscheiden, an welcher weiterführenden Schule ihr Kind unterrichtet werden soll. Die Auswahl umfasst die Paul-Gerhardt-Hauptschule (PGS), die Christoph-Stöver-Realschule (CSR) und das Willy-Brandt-Gymnasium (WBG). Die Anmeldephase für diese Schulen beginnt am Mittwoch, 14. Februar und endet am Freitag, 16. Februar.

Anmeldungszeiten:

  • Paul-Gerhardt-Hauptschule (www.pgs-o-e.de / Telefon 02368 52157): Mittwoch, 14.2., von 8 bis 15 Uhr; Donnerstag, 15.2., von 8 bis 15 Uhr, und Freitag, 16.2., von 8 bis 12 Uhr.
  • Christoph-Stöver-Realschule (ww.mycsr.de / Telefon 02368 4300): Mittwoch, 14.2., von 8 bis 12.30 Uhr; Donnerstag, 15.2., von 15 bis 18 Uhr und Freitag, 16.2., von 8 bis 12 Uhr.
  • Willy-Brandt-Gymnasium (www.willy-brandt-gymnasium.de / Telefon 02368 98560): Mittwoch, 14.2., von 8 bis 12.30 Uhr; Donnerstag, 15.2., von 15 bis 18 Uhr und Freitag,16.2., von 8 bis 12 Uhr.

Die Schulen bitten im Vorfeld um Terminabsprachen mit den jeweiligen Sekretariaten.

Schülerinnen und Schüler, die sich für die Oberstufe am Willy-Brandt-Gymnasium anmelden möchten, können dies ebenfalls nach vorheriger Terminabsprache tun. Bei der Anmeldung muss das letzte Zeugnis der aktuell besuchten Schule vorgelegt werden.

Worauf Eltern bei der Schulanmeldung achten sollten

Die Erziehungsberechtigten erhalten von der Grundschule der Kinder einen Anmeldebogen. Dieser muss ausgefüllt und unterschrieben zur Anmeldung bei der entsprechenden weiterführenden Schule mitgebracht werden. Zudem ist es erforderlich, den ausgefüllten Anmeldebogen der aufnehmenden Schule, welcher online verfügbar ist, vorzulegen.

Wenn eine Schule außerhalb von Oer-Erkenschwick besucht werden soll, muss der Anmeldebogen mit einer Bestätigung der aufnehmenden Schule nach der Anmeldung umgehend an die Schulverwaltung in Oer-Erkenschwick zurückgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erziehungsberechtigten verpflichtet sind, die Anmeldung an einem der vorgenannten Termine in der Schule vorzunehmen. Bei der Anmeldung ist auch das letzte Zeugnis der Grundschule vorzulegen.

Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht sollten einen entsprechenden Auszug aus dem Sorgeregister mitbringen. Getrenntlebende Erziehungsberechtigte müssen eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils vorlegen. Liegt ein Sorgerechtsverfahren vor, ist ein Beleg dafür erforderlich.

Leerer Klassenraum
Der Empfehlung der Grundschulen müssen Eltern nicht zwanghaft folgen.© picture alliance/dpa

Bei der Ausstellung der Halbjahreszeugnisse in der 4. Klasse geben die Grundschulen Empfehlungen für weiterführende Schulformen heraus, die den Fähigkeiten und Interessen des Kindes entsprechen könnten. Diese Empfehlungen sind jedoch nicht bindend, das bedeutet, dass letztendlich die Eltern das Recht haben, zu entscheiden. Diese Entscheidung erfolgt in Absprache mit der Grundschule.

Wenn Eltern sich dafür entscheiden, ihr Kind an einer weiterführenden Schule anzumelden, die nicht in der Empfehlung genannt wird, müssen sie ein Beratungsgespräch an dieser Schule führen, informiert das Ministerium für Schule und Bildung NRW. Sollte es mehr Anmeldungen als verfügbare Plätze geben, bemühen sich die Schulen, alternative Lösungen zu finden, um den Wünschen der Eltern so gut wie möglich entsprechen zu können.

Für Kinder, die spezielle sonderpädagogische Unterstützung benötigen, dient das Schulamt als Ansprechpartner. Bei der Auswahl einer Schule sollten Eltern auch die individuellen Ziele und den pädagogischen Schwerpunkt der infrage kommenden Schulen beachten, empfiehlt das Schulministerium.

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Bei weiteren Fragen

Falls noch Unklarheiten bestehen, können sich Eltern oder Erziehungsberechtigte an die Leitungen der jeweiligen Schulen oder an die Schulverwaltung in Oer-Erkenschwick (Rathausplatz 1, Telefon: 02368 691296) wenden.

Bei der Suche nach einer Schule in einer bestimmten Region oder mit

bestimmten Betreuungs- oder Unterrichtsangeboten gibt es Informationen unter: www.url.nrw/schulesuchen

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