Landgericht Dortmund „Bombenbauer-Prozess“: Urteil gegen Schüler (15) erst im September

© Foto: dpa
Lesezeit

Im Prozess gegen einen 15-jährigen Schüler aus Oer-Erkenschwick, der zu einem blutigen Attentat auf eine Synagoge oder eine Moschee angestachelt haben soll, fällt das Urteil am Dortmunder Landgericht frühestens im September. Der Prozess war am 29. April gestartet und findet wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen vor, sich bis Februar 2020 insgesamt 36 Kilo Feuerwerkskörper sowie weitere Chemikalien verschafft und daraus einen großen Sprengkörper gebastelt zu haben. Laut Anklage wollte der Schüler damit und mit weiteren noch zu bauenden Sprengvorrichtungen den rechtsterroristischen, tödlichen Anschlägen in Halle (Sachsen-Anhalt) und Christchurch (Neuseeland) nacheifern und ein Attentat auf Menschen jüdischen oder muslimischen Glaubens begehen. Außerdem soll der 15-Jährige in einem WhatsApp-Chat einen Bekannten zu einem Messer-Anschlag mit möglichst vielen Toten aufgefordert haben. Die Anklage lautet mit Blick darauf auf versuchte Anstiftung zum Mord.

Der Angeklagte hat die äußeren Umstände der Vorwürfe zu Prozessbeginn über seinen Verteidiger Jens Tuschhoff eingeräumt. Im weiteren Verlauf vor der 31. Strafkammer sind nun noch Zeugenvernehmungen von Polizeibeamten sowie die Erstattung eines Gutachtens vorgesehen.

Mehr Jobs

Sie sind bereits registriert?
Hier einloggen