Rathaus rudert zurück Grünschnitt darf nun doch in die braune Tonne

Grünschnitt darf nun doch in der braunen Tonne entsorgt werden. Gewichtsgrenzen - zum Beispiel 35 Kilo Gesamtgewicht bei einer 80-Liter-Tonne - müssen aber eingehalten werden. © picture alliance / dpa
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Der Anwohner der Straße Im Bickefeld, dessen braune Biotonne zweimal hintereinander mit dem Hinweis auf Falschbestückung und „Übergewicht“ nicht geleert worden ist, kann sich freuen: Er hat keinen Fehler gemacht, und deshalb wird seine Tonne nachträglich abgefahren – ohne Extragebühr.

Rasenschnitt zählt in Oer-Erkenschwick zu den Bioabfällen

„Auch Rasenschnitt zählt zu den Bioabfällen, die in der braunen Tonne entsorgt werden dürfen. Das ist in unserem Ortsrecht so festgelegt“, erklärt der städtische Fachdienstleiter Michael Grzeskowiak und setzt damit einen Schlussstrich unter eine Bestückungsdiskussion in Sachen braune Tonne.

Die sei nämlich nur zur Entsorgung von kompostierbaren Küchenabfällen da. Rasen- und Grünschnitt würden in kleinen Mengen zwar in der Tonne geduldet, müssen aber eigentlich von den Bürgern selbst zum Bauhof gebracht werden, wo sie an der Containerstation kostenfrei entsorgt werden können, hatte ein Bauhof-Mitarbeiter dem Bickefeld-Anwohner mitgeteilt.

Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden

„Das ist so nicht richtig“, stellt Fachdienstleiter Grzeskowiak nach einem Hinweis von SZ-Leser Marcel Weidensee richtig. Wichtig sei aber, dass bei der Befüllung das zulässige Tonnengewicht nicht überschritten werde. Das liegt bei einer 80-Liter-Tonne bei 35 Kilo, inklusive der Tonne.

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