Landgericht Bochum Mutwillige Zerstörung: Gullydeckel-Werfer (18) kriegt doch Bewährung

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Ein vielfach vorbestrafter Teenager (18) aus Oer-Erkenschwick erhält nach einem Gullydeckelwurf gegen eine Kiosk-Scheibe doch noch eine Bewährungschance. Die 3. Jugendkammer am Bochumer Landgericht reduzierte ein erstes Urteil des Amtsgerichts auf zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung.

Der seit Jahren wegen seines aggressiven, rebellischen und unberechenbaren Verhaltens immer wieder in verschiedenen Wohngruppen untergebrachte Oer-Erkenschwicker war im Juli 2020 nachts an einem Kiosk unweit vom Stimbergstadion völlig ausgerastet. Der damals 17-Jährige hatte einen schweren Gullydeckel aus der Bodenverankerung gerissen und mit voller Wucht gegen die Schaufensterscheibe geschleudert. Sachschaden: 5.000 Euro. Dass die Polizei den Teenager wenig später fassen konnte, lag an einem Rucksack mit persönlichen Gegenständen, den er in Tatortnähe liegengelassen hatte.

Positive Entwicklung

Am Jugendschöffengericht Recklinghausen waren im Februar 2021 zunächst zwei Jahre und zwei Monate Jugendhaft verhängt worden. Mit der Weisung an den Gullydeckelwerfer, seine zwischenzeitlich freiwillig angetretene stationäre Therapie in einer Drogen-Klinik fortzuführen, milderte die Jugendberufungskammer das Sachbeschädigungs-Urteil auf die maximal bewährungsfähige Höhe (zwei Jahre Jugendhaft) ab. Die positive Entwicklung sei durchaus zu honorieren, hieß es.

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