
Bei einem Verkehrsunfall auf der Stimbergstraße ist am Dienstagabend ein 19-jähriger E-Scooter-Fahrer aus Oer-Erkenschwick verletzt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei fuhr der 19-Jährige gegen 20 Uhr mit dem E-Roller über einen Zebrastreifen. Zur gleichen Zeit kam ein 74-jähriger Autofahrer aus Oer-Erkenschwick aus dem Kreisverkehr in Richtung Stimbergstraße gefahren. Am Zebrastreifen kam es dann zum Zusammenstoß.
19-Jähriger aus Oer-Erkenschwick bekommt eine Strafanzeige
Der 19-Jährige aus Oer-Erkenschwick wurde dabei nach Polizeiangaben leicht verletzt. Einen Rettungswagen lehnte er aber ab. Wie sich bei der Überprüfung durch Polizeibeamte vor Ort herausstellte, war der E-Scooter nicht versichert. Deshalb bekam der 19-Jährige eine Anzeige. Der Sachschaden wird auf etwa 400 Euro geschätzt.
E-Scooter ähneln herkömmlichen Tretrollern
E-Scooter werden auch Elektroroller oder Elektro-Tretroller genannt und können bis zu 20 km/h fahren. Sie sind zusammenfaltbar und ideal für die Überwindung kurzer Strecken oder der sogenannten letzten Meile – ob von der S- oder U-Bahn ins Büro oder zur Uni und umgekehrt. E-Scooter ähneln herkömmlichen Tretrollern. Im Unterschied zu einem normalen Tretroller hat ein E-Scooter einen Elektromotor und ist meist deutlich robuster und schwerer. Manche Modelle verfügen sogar über einen höhenverstellbaren Sitz mit Sattel.
Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung
Die Reichweite eines Elektro-Tretrollers hängt vom jeweiligen Modell ab. Entscheidend sind vor allem die Motor- und Akku-Leistung. Mit einer Akku-Ladung sind bis zu 40 Kilometer Reichweite möglich. Laut den deutschen Verkehrsregeln dürfen Elektro-Scooter nur mit einer Straßenzulassung und einer Haftpflichtversicherung am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die gibt es schon für knapp 20 Euro.