Landgericht Bochum Subventionsbetrug: Unternehmer kassierte zu Unrecht Corona-Soforthilfe

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Ein selbständiger Unternehmer (57) aus Oer-Erkenschwick ist am Freitag am Bochumer Landgericht wegen Subventionsbetrugs zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.050 Euro verurteilt worden. Der Computer-Experte hatte 2020 beim Land wegen angeblicher Umsatzeinbußen Corona-Soforthilfe beantragt und erhalten. Laut Urteil ging es ihm aber dafür „nicht schlecht genug“.

Der Oer-Erkenschwicker hatte im März 2020 nach eigenen Angaben am letzten Tag der Frist den Soforthilfeantrag doch noch eingereicht. Die Prüfung, ob er tatsächlich dazu berechtigt war, nahm der 57-Jährige in den Augen des Gerichts aber allzu leichtfertig vor.

So nachvollziehbar der Antrag angesichts der damaligen Situation menschlich auch erscheine, so das Gericht, weder im Vergleich zum Vormonat, noch zum entsprechenden Vorjahresmonat seien die Einnahmen um die erforderliche Hälfte eingebrochen. Das dokumentierten vorgelegte Unterlagen eindeutig. Richter Michael Janßen zum Angeklagten: „Ihre Angaben waren schlicht nicht richtig, sie hatten keinen Anspruch auf Soforthilfe.“

Das Amtsgericht Recklinghausen hatte den Unternehmer („Mit dem heutigen Wissensstand hätte ich lieber in den Rhein springen sollen, als diese Hilfe zu beantragen“) in erster Instanz zu einer 9000-Euro-Geldstrafe verurteilt. Ganz so hoch wollte die Berufungskammer die Strafe aber letztlich nicht ansetzen.

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