Wechsel auf die weiterführende Schule in Oer-Erkenschwick Die Termine für Anmeldung

Schülerinnen und Schüler gehen in Eingang des Schulgebäudes
Der Schulwechsel steht bevor: Schülerinnen und Schüler kommen von der Grundschule auf die weiterführende Schule. © picture alliance / dpa
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Die Anmeldungen für die weiterführenden Schulen in Oer-Erkenschwick beginnen im Februar. Eine Übersicht über die diesjährigen Termine, die Eltern der Viertklässlerinnen und Viertklässler beachten sollten.

Termine für die Anmeldungen

Paul-Gerhardt-Hauptschule

  • 19.2. von 8 bis 15 Uhr
  • 20.2. von 8 bis 15 Uhr
  • 21.2. von 8 bis 12 Uhr

Christoph-Stöver-Realschule (Sekundarstufe I – Klasse 5)

  • 19.2. von 8 bis 12.30 Uhr
  • 20.2. von 15 bis 18 Uhr
  • 21.2. von 8 bis 12 Uhr

Willy-Brandt-Gymnasium (Sekundarstufe I – Klasse 5)

  • 19.2. von 8 bis 12.30 Uhr
  • 20.2. von 15 bis 18 Uhr
  • 21.2. von 8 bis 12 Uhr

Willy-Brandt-Gymnasium (Sekundarstufe II – Klasse/Jahrgangsstufe EF)

  • 19.2. von 10 bis 11.30 Uhr
  • nach vorheriger Terminvereinbarung
  • das letzte Zeugnis der derzeit besuchten Schule vorlegen

Zur Anmeldung der Kinder erhalten die Erziehungsberechtigten über die Grundschule, die die Kinder derzeit besuchen, einen entsprechenden Anmeldebogen ausgehändigt, der dann ausgefüllt und unterschrieben in der entsprechenden Schule vorzulegen ist.

Bei Besuch einer Schule außerhalb von Oer-Erkenschwick ist der Anmeldebogen mit Bestätigung der aufnehmenden Schule an den Produktbereich „40 Schulverwaltung“ unmittelbar nach der Anmeldung zurückzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erziehungsberechtigten verpflichtet sind, die Anmeldung an einem der vorgenannten Termine in der Schule vorzunehmen. Bei der Anmeldung ist das letzte Zeugnis (mit Schulformempfehlung) der Grundschule vorzulegen. Um Terminabsprachen mit den jeweiligen Sekretariaten der Schulen wird gebeten.

Bei weiteren Rückfragen wenden sich die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten an die jeweilige Schulleitung oder an den Produktbereich „40 Schulverwaltung“ (Rathausplatz 1, Tel. 691296).

Sofern Alleinerziehende das alleinige Sorgerecht haben, ist ein Auszug aus dem Sorgeregister mitzubringen. Getrenntlebende Erziehungsberechtigte müssen für die Anmeldung eine Einverständniserklärung vom getrenntlebenden Elternteil mitbringen. Sollte ein Sorgerechtsverfahren anhängig sein, ist ein Beleg dieses Verfahrens mitzubringen.

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